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Behalte ich den Urlaubszuschuss, wenn ich vorzeitig austrete?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Leiharbeiter, Arbeitgeber, Überlasser
Ja, zum Teil. Als überlassene Arbeitskraft haben Sie Anspruch auf den anteiligen Urlaubszuschuss für die im Kalenderjahr zurückgelegten Wochen. Das gilt auch dann, wenn Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten sind.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 28.10.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Arbeitnehmer iSd Abschn XVI Pkt 5 KVAÜ, deren Arbeitsverhältnis nach (auch bloß teilweisem) Verbrauch eines Urlaubs und Erhalt des Urlaubszuschusses, jedoch vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben auch dann Anspruch auf den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses entsprechend ihrer jeweils im Kalenderjahr zurückgelegten Dienstzeit (je Woche 1/52), wenn das Arbeitsverhältnis durch Austritt ohne wichtigen Grund beendet wurde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für Arbeitskräfteüberlassung Abschn XVI Pkt 5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubszuschuss bei einvernehmlicher Auflösung

Nein. Vereinbaren Sie die einvernehmliche Auflösung, bevor der Urlaubszuschuss zum betrieblich festgelegten Termin ausgezahlt wird, gebührt er Ihnen nur anteilig – gerechnet nach der bereits feststehenden Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr. Das gilt nach dem Rahmenkollektivvertrag für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Lohnvorschüssen

Ja. Der Schutz für gutgläubig verbrauchtes Gehalt gilt nicht für Beträge, die Ihnen bewusst und einvernehmlich als Vorschuss gegen spätere Verrechnung gezahlt wurden. Dasselbe gilt für Sonderzahlungen wie den Urlaubszuschuss, wenn der Kollektivvertrag bei vorzeitigem Ausscheiden eine anteilige Rückzahlung vorsieht.

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