Bekomme ich den vollen Urlaubszuschuss bei einvernehmlicher Auflösung?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 141/17a, 30.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
RahmenkollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie §15
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. War Ihr Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch aufrecht und wird es dann vom Arbeitgeber gekündigt, ist das Urlaubsgeld nach diesem Kollektivvertrag nicht anteilig zu kürzen. Es bleibt beim Wortlaut der Regelung, für eine weitergehende Auslegung besteht kein Anlass.
Ja, zum Teil. Als überlassene Arbeitskraft haben Sie Anspruch auf den anteiligen Urlaubszuschuss für die im Kalenderjahr zurückgelegten Wochen. Das gilt auch dann, wenn Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten sind.