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Verliere ich Geld für offenen Urlaub bei einer Entlassung?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein. Die Urlaubsabfindung verlieren Sie nur, wenn Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten sind. In allen anderen Fällen, also auch bei einer Entlassung aus wichtigem Grund, bleibt Ihr Anspruch bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Allein die unberechtigte vorzeitige Lösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer durch Austritt ohne wichtigen Grund führt zum Verlust der Urlaubsabfindung. In allen anderen Fällen, sohin auch bei einer Entlassung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund, bleibt der Anspruch auf Urlaubsabfindung gewahrt. Auf Grund dieser klaren gesetzlichen Regelung erübrigt sich ein Eingehen darauf, ob diese unterschiedliche Rechtsfolge anderen Wertungen entspricht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077320 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UrlG §10 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Urlaubsentschädigung und neue Stelle

Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsentschädigung nach berechtigtem Austritt

Nein, nicht allein deshalb. Eine Kündigungsentschädigung steht Ihnen nur zu, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden an Ihrem vorzeitigen Austritt trifft. Ein Austrittsgrund, den er nicht verschuldet hat, reicht dafür nicht.

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