Gelten die Kündigungsfristen auch bei ganz geringer Teilzeit?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.01.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 70/18d, 25.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
KolV Ärztinnen-Angestellte Wien PktXIII Abs1
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde und sie in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung steht. Hält die vereinbarte Frist oder der Termin die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, wird die Vereinbarung dadurch meist nicht unwirksam. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung treten dann dieselben Folgen ein wie bei einem unbefristeten Vertrag.
Das ist möglich. In Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, dürfen die Kollektivvertragspartner von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regelungen festlegen; bereits bestehende abweichende Regelungen blieben in Kraft. Berufen Sie sich auf die gesetzliche Frist, müssen Sie behaupten und beweisen, dass kein Saisonbetrieb vorliegt.