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Gelten die Kündigungsfristen auch bei ganz geringer Teilzeit?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte
Ja. Die frühere Ausnahme für Beschäftigte mit weniger als einem Fünftel der Normalarbeitszeit widerspricht dem Unionsrecht. Die Kündigungsfristen und Kündigungstermine für Angestellte gelten daher unabhängig davon, wie viele Stunden Sie arbeiten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.01.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Die Ausnahme einer Gruppe von Teilzeitbeschäftigten, deren Arbeitszeit weniger als ein Fünftel der Normalarbeitszeit betrug, von der Anwendung der in § 20 AngG idF vor der Novelle BGBl I 2017/153 normierten Kündigungstermine und Kündigungsfristen ist unionsrechtswidrig. Der Verweis, wonach die Lösung eines ohne Zeitbestimmung eingegangenen oder fortgesetzten Dienstverhältnisses den Bestimmungen des § 20 AngG unterliegt, ist unionsrechtskonform dahin zu verstehen, dass die dort normierten Kündigungsfristen und -termine für alle Normadressaten und daher ungeachtet der Arbeitszeit der Beschäftigten gelten sollen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132518 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KolV Ärztinnen-Angestellte Wien PktXIII Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags

Ja, wenn eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde und sie in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung steht. Hält die vereinbarte Frist oder der Termin die gesetzlichen Vorgaben nicht ein, wird die Vereinbarung dadurch meist nicht unwirksam. Bei der Berechnung der Kündigungsentschädigung treten dann dieselben Folgen ein wie bei einem unbefristeten Vertrag.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsfristen in Saisonbranchen

Das ist möglich. In Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, dürfen die Kollektivvertragspartner von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regelungen festlegen; bereits bestehende abweichende Regelungen blieben in Kraft. Berufen Sie sich auf die gesetzliche Frist, müssen Sie behaupten und beweisen, dass kein Saisonbetrieb vorliegt.

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