Zum Inhalt springen

Darf ich sofort austreten, wenn mein Lohn zu niedrig ist?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein, nicht in jedem Fall. Nicht jede Unterschreitung des kollektivvertraglichen Mindestlohns macht Ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. Auch eine schuldhafte Kürzung beruht häufig nur auf einem Versehen; unzumutbar muss es Ihnen sogar für die Dauer der Kündigungsfrist sein.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Nicht jede ungebührliche Schmälerung des Entgelts unter den kollektivvertraglichen Mindestlohn macht dem Dienstnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des Grundgedankens des § 26 Abs 1 AngG auch nur für die Kündigungsfrist objektiv (Arb 10210 ua) unzumutbar. Selbst eine schuldhafte Schmälerung dieses Mindestentgelts kann und wird häufig nur aus Versehen erfolgt sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028914 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ungebührliche Schmälerung des Entgelts

Ihr Arbeitgeber hält Ihnen Ihr Entgelt nur dann ungebührlich vor oder kürzt es ungebührlich, wenn er wusste oder bei der ihm zumutbaren Sorgfalt hätte wissen müssen, dass sein Vorgehen unrechtmäßig ist. Nur dann liegt eine ungebührliche Schmälerung vor.

günstig für Arbeitnehmer Mindestlohntarif und Kollektivvertrag

Ja. Ein Mindestlohntarif erlischt nicht schon dadurch, dass eine Berufsvereinigung kollektivvertragsfähig wird oder Ihr Arbeitgeber ihr beitritt. Erst wenn tatsächlich ein Kollektivvertrag abgeschlossen wird, endet die Wirkung des Mindestlohntarifs.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung
Arbeitsrecht · Vorzeitiger Austritt aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitsrecht · Grenzen der Lohnvereinbarung