Zählt mein Alter, wenn ich nach zwei Jahren gekündigt werde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132898 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 96/23t, 24.01.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
ArbVG idF BGBl I 2010/101 §105 Abs3b S3
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.
Vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstgeber eine Teilzeit zur Wiedereingliederung nach einer langen Krankheit, verzichtet er damit nicht darauf, sich auf das Ende des Dienstverhältnisses nach einem Jahr Dienstverhinderung zu berufen. Werden Sie neuerlich krank, kann er das trotz dieser Vereinbarung geltend machen.