Ist eine Kündigung nach dem 65. Geburtstag Altersdiskriminierung?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es entspricht einem angemessenen und erforderlichen Gesamtkonzept, das die Interessen aller, auch älterer Arbeitnehmer ausgewogen berücksichtigt, nicht, wenn gezielt alte, weil teure Personen gekündigt werden, ohne in jedem Einzelfall eine soziale Abwägung vorzunehmen.OGH 9 ObA 106/15a, 18.08.2016
- Wirtschaftliche Gründe können eine Diskriminierung nicht rechtfertigen. Das Bestreben, im Rahmen von unternehmerisch erforderlichen Einsparungen durch Kündigungen eine sozial ausgewogene Auswahl zu treffen, indem Mitarbeiter ausgewählt werden, die sozial abgesichert sind, kann allerdings als legitim angesehen werden.OGH 9 ObA 106/15a, 18.08.2016
- Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Regelung, die die Kündigung eines Arbeitnehmers vor Erreichung des Regelpensionsalters vorsieht, schon deshalb sozial gerechtfertigt ist, weil der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Korridorpension oder eine Pension bei langer Versicherungsdauer hat.OGH 9 ObA 106/15a, 18.08.2016
- Eine Kündigung aufgrund der allgemeinen Kündigungspolitik, Arbeitnehmer grundsätzlich vor Erreichen des Regelpensionsalters zu kündigen, wenn ein Anspruch auf eine bestimmte Form der (vorzeitigen) Alterspension besteht, stellt grundsätzlich eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Alters bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar.OGH 9 ObA 106/15a, 18.08.2016
- Mit Darstellung der Judikatur des EuGH, des VwGH und des OGH.OGH 1 Ob 195/14d, 22.10.2014
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- Wird eine Bewerbung auf eine zu besetzende Planstelle eines Richters (hier: des Bundesverwaltungsgerichts) unter Hinweis auf sein Lebensalter und die Bestimmung des § 99 RStDG nicht berücksichtigt, liegt weder eine Altersdiskriminierung nach österreichischem Verfassungsrecht noch nach dem Recht der Europäischen Union vor.OGH 1 Ob 195/14d, 22.10.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 13/16a, 26.01.2017, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 106/15a, 18.08.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wurden Sie nach Ihrem 50. Geburtstag eingestellt und endet Ihr Dienstverhältnis in den ersten zwei Beschäftigungsjahren, werden Schwierigkeiten bei der Rückkehr ins Berufsleben nicht in besonderem Ausmaß berücksichtigt. Berücksichtigt werden sie aber sehr wohl, und zwar im gewöhnlichen Ausmaß wie bei jüngeren Beschäftigten.
Nein. Ein Pensionssystem im Kollektivvertrag der Banken, das bei Frauen und Männern an unterschiedliche Zeitpunkte des Diensteintritts oder an ein unterschiedliches Lebensalter anknüpft, benachteiligt unmittelbar wegen des Geschlechts. Auf guten Glauben kann sich der Arbeitgeber auch für Zeiten vor 1994 nicht berufen.