Zum Inhalt springen

Ist eine Kündigung nach dem 65. Geburtstag Altersdiskriminierung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Arbeitgeber, ältere Beschäftigte
Nein. Wird ein Vertragsbediensteter gekündigt, nachdem er das 65. Lebensjahr erreicht hat, liegt darin keine Diskriminierung wegen des Alters. Anders ist es, wenn jemand schon vor dem Regelpensionsalter gekündigt wird, nur weil er bereits Anspruch auf eine vorzeitige Pension hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Es liegt keine Diskriminierung auf Grund des Alters vor, wenn ein Vertragsbediensteter nach Erreichen des 65. Lebensjahres gekündigt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Alter und Kündigungsanfechtung

Wurden Sie nach Ihrem 50. Geburtstag eingestellt und endet Ihr Dienstverhältnis in den ersten zwei Beschäftigungsjahren, werden Schwierigkeiten bei der Rückkehr ins Berufsleben nicht in besonderem Ausmaß berücksichtigt. Berücksichtigt werden sie aber sehr wohl, und zwar im gewöhnlichen Ausmaß wie bei jüngeren Beschäftigten.

günstig für Arbeitnehmer Geschlecht und Betriebspension

Nein. Ein Pensionssystem im Kollektivvertrag der Banken, das bei Frauen und Männern an unterschiedliche Zeitpunkte des Diensteintritts oder an ein unterschiedliches Lebensalter anknüpft, benachteiligt unmittelbar wegen des Geschlechts. Auf guten Glauben kann sich der Arbeitgeber auch für Zeiten vor 1994 nicht berufen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Kündigungsschutz im Pensionsalter
Arbeitsrecht · Dienstalter als Kündigungsschutz
Arbeitsrecht · Einseitige Versetzung in den Ruhestand