Hält mein Antrag auf Verfahrenshilfe die Verjährung auf?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133439 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 121/20g, 25.03.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
§1497 ABGB; §63 ZPO
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beantragen Sie nur Verfahrenshilfe und einen Anwalt, lässt Ihre Eingabe aber den Sachverhalt und Ihr Begehren deutlich erkennen, wird sie bereits wie eine Klage behandelt. Das Gericht muss Ihnen dann die nötigen Verbesserungsaufträge erteilen. Bringen Sie die Klage fristgerecht wieder ein, wird die Verjährung unterbrochen.
Ja. Haben Sie zuerst nur feststellen lassen wollen, dass Ihnen ein Anspruch zusteht, und wurde dieses Begehren abgewiesen, weil Sie es neben dem Zahlungsbegehren versehentlich weiter aufrecht hielten, hält Ihre Klage die Verjährung trotzdem auf. Seit 2024 gilt dasselbe, wenn Sie das Feststellungsbegehren zu Recht fallen ließen, weil Sie inzwischen auf Zahlung klagen konnten. Der Rechtssatz gibt nur den älteren, engeren Stand wieder.