Stoppt mein Antrag auf Verfahrenshilfe die Verjährung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (21 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1979)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beurteilung der Unterbrechungswirkung der Anmeldung einer Forderung in<br/>einem Musterfeststellungsverfahren in Deutschland.OGH 3 Ob 198/23y, 17.04.2024
- Hier: Einem auf Beistellung eines Rechtsanwalts zwecks Klagsführung gerichteten Verfahrenshilfeantrag kommt verjährungsunterbrechende Wirkung zu, wenn er den anspruchserzeugenden Sachverhalt sowie das Begehren der beabsichtigten Klage bereits deutlich erkennen lässt, die Verfahrenshilfe bewilligt wird und danach die Klage unverzüglich eingebracht wird.OGH 8 Ob 65/20x, 23.11.2020
- Ein Antrag auf abhandlungsgerichtliche Genehmigung einer (angeschlossenen) Klage unterbricht die Verjährung.OGH 5 Ob 212/04v, 29.10.2004
- Etwa ein ohne Konkretisierung des Begehrens gestellter Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe.OGH 7 Ob 325/01x, 17.04.2002
- Etwa ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Auf Bestimmung des zuständigen Gerichtes, auf Ladung der Gegenpartei zum Vergleichsversuch oder dergleichen.OGH 4 Ob 124/80, 14.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034826 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 1 Ob 31/26d, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 48/25g, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 116/23d, 21.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 204/23w, 14.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Klage darauf, dass eine Forderung nicht besteht, unterbricht die Verjährung nicht, auch wenn sie zurückgewiesen oder abgewiesen wird. Würde eine Forderung nur deshalb verjähren, weil wegen dieses Verfahrens keine eigene Klage möglich war, ist die Gegenseite geschützt. Sie kann dem Einwand der Verjährung entgegenhalten, dass er arglistig ist.
Nein, die Frist läuft währenddessen nicht ab. Wird Ihre angemeldete Forderung bei der Prüfungstagsatzung bestritten, ist die Verjährung bis zum Ablauf der Frist für die gerichtliche Geltendmachung gehemmt. Diese Hemmung gilt nicht nur für Verjährungsfristen im eigentlichen Sinn, sondern sinngemäß auch für Fallfristen.