Rettet mein Antrag auf Verfahrenshilfe die Frist für die Klage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Kläger beantragte nicht nur die Verfahrenshilfe als solche, sondern er führte aus, er beantrage die Beigebung eines Verfahrenshelfers, um seine „Klage" (womit er sich offenbar auf die genannte Eingabe bezog) unterfertigen zu lassen. Aus dem Gesamtzusammenhang seines Vorbringens war zu erkennen, dass der Kläger damit nicht bloß einen die spätere Inanspruchnahme des Beklagten vorbereitenden Schritt setzen, sondern den Beklagten bereits unmittelbar in Anspruch nehmen wollte.OGH 6 Ob 279/08k, 15.01.2009
- Hier: Ausdrücklich als „Klage und Antrag" bezeichneter als Telefax eingebrachter Schriftsatz.OGH 6 Ob 279/08k, 15.01.2009
- Eine die Frist des § 12 Abs 3 VersVG wahrende (Unterbrechungs-)Wirkung kann einem Verfahrenshilfeantrag jedenfalls nur im Fall seiner (fristgemäß verbesserten) Wiedereinbringung zukommen; nämlich dann, wenn dieser Antrag später bewilligt wird, und schließlich ein aufgrund dieser (fristwahrenden) Antragstellung bestellter Verfahrenshelfer die formgerechte Deckungsklage erhebt.OGH 7 Ob 274/05b, 15.02.2006
- Nach Gewährung von Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwalts ist es Sache der Partei bzw deren Rechtsvertreters, zu entscheiden, ob eine Klage (wieder) eingebracht wird. Es bedarf keines „Verbesserungsauftrags" des Gerichts, die Zurückstellung der Eingabe ist - entgegen der in SZ 60/286 vertretenen und vereinzelt gebliebenen Ansicht - ausreichend.OGH 1 Ob 245/05v, 31.01.2006
- Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe bereits als verfahrenseinleitender Schriftsatz zu beurteilen ist, wenn er also den Sachverhalt und das Begehren individualisiert und deutlich erkennen lässt, wird dadurch bereits der Lauf der Frist unterbrochen.OGH 1 Ob 45/05g, 12.04.2005
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- Ein Antrag auf abhandlungsgerichtliche Genehmigung einer (angeschlossenen) Klage unterbricht die Verjährung.OGH 5 Ob 212/04v, 29.10.2004
- Dies gilt auch im Bereich des § 95 EheG, wenn bereits im Verfahrenshilfeantrag der Aufteilungsanspruch ausreichend deutlich dargestellt wird.OGH 8 Ob 12/01z, 15.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034695 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 1 Ob 31/26d, 08.04.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Von einer Klage, die die Verjährung unterbricht, kann nur die Rede sein, wenn aus der Eingabe hervorgeht, dass ein Zivilprozess eingeleitet und über einen Urteilsantrag entschieden werden soll. Ein Antrag, der ausdrücklich nur die Verfahrenshilfe samt Anwalt begehrt, erfüllt das nicht. Das gilt auch dann, wenn darin bereits steht, aus welchem Sachverhalt Sie Ihre Ansprüche ableiten.
Ein Gesuch um kostenlose Unterstützung für das Verfahren und um Beistellung eines Vertreters unterbricht die Verjährung nicht. Die Frist läuft in dieser Zeit also weiter.