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Wer bestimmt, wie die mangelhafte Ware zurückkommt?

günstig für Verkäufer betrifft Konsumenten, Käufer, Unternehmer, Verkäufer
Grundsätzlich entscheidet derjenige, der die Sache übergeben hat, auf welchem Weg sie versendet wird. Er kann auch verlangen, die Sache selbst abholen zu dürfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 25.03.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Dem Übergeber muss grundsätzlich die Entscheidung über die Versendungsart zugebilligt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133664 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Gewährleistung als Rest des Erfüllungsanspruchs

Ihre Rechte wegen eines Mangels sind nichts grundsätzlich Neues, sondern der ursprüngliche Anspruch auf ordentliche Erfüllung des Vertrags in anderer Form. Sie können also weiterhin das verlangen, was Ihnen vertraglich zugesagt wurde.

günstig für Käufer Beweislast nach einem Verbesserungsversuch

Der Übergeber, also derjenige, der die Sache geliefert und ausgebessert hat. Tritt nach seinem Verbesserungsversuch derselbe Mangel wieder auf, muss er beweisen, dass seine Verbesserung trotzdem erfolgreich war. Andernfalls bleibt Ihr Anspruch auf Verbesserung bestehen.

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