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Wer muss beweisen, dass eine Reparatur den Mangel behoben hat?

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Der Übergeber, also derjenige, der die Sache geliefert und ausgebessert hat. Tritt nach seinem Verbesserungsversuch derselbe Mangel wieder auf, muss er beweisen, dass seine Verbesserung trotzdem erfolgreich war. Andernfalls bleibt Ihr Anspruch auf Verbesserung bestehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 06.09.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweislast beim Mangel

Bleibt die Ursache unklar, geht das zulasten dessen, der die Gewährleistung geltend macht; er muss beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorhanden war. Für Mängel, die kurz nach der Übergabe auftreten, hilft ihm allerdings eine gesetzliche Vermutung. Dass die Sache überhaupt mangelhaft ist, muss stets der Übernehmer beweisen.

günstig für Verkäufer Versendung bei Gewährleistung

Grundsätzlich entscheidet derjenige, der die Sache übergeben hat, auf welchem Weg sie versendet wird. Er kann auch verlangen, die Sache selbst abholen zu dürfen.

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