Wer zahlt mir den Verdienstentgang bei behördlicher Absonderung?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Vergütung für den Verdienstentgang bei einer Absonderung schuldet zwar der Bund, auszahlen muss sie Ihnen aber der Arbeitgeber zu den betriebsüblichen Zahlungsterminen. Zahlt er nicht, können Sie ihn beim Arbeits- und Sozialgericht auf Zahlung klagen.
Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 15.02.2024
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Nach § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG haben die Arbeitgeber den Arbeitnehmern „den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen“. Bei der Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 EpiG handelt es sich zwar um eine „Schuld des Bundes“, diese hat aber aufgrund von § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG der Arbeitgeber „kraft Gesetzes […] zu erfüllen“ (VwGH 84/08/0043 [Pkt 2.2.1.]; Ra 2021/09/0235 - 4 [Rz 20]). Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nach § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG nicht nach, so kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht gegen ihn Zahlungsklage erheben. Insofern liegt nämlich eine bürgerliche Rechtssache iSd § 1 JN vor (im Ergebnis bereits 9 ObA 99/21f; Gerhartl, Vergütung von Quarantänezeiten, ARD 6792/4/2022 [5]; Schrank, Leitentscheidungen der Höchstgerichte zum Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht 15.3.1. Nr 4).
Der Anspruch auf Vergütung nach dem Epidemiegesetz besteht auch dann, wenn daneben eine Entgeltfortzahlung vorgesehen ist. Er tritt hinter diese zivilrechtlichen Ansprüche nicht zurück.
günstig für Arbeitgeber Vorrang des Arbeitgebers beim Verdienstentgang
Zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen das Entgelt weiter, obwohl Sie nach einem Unfall nicht arbeiten können, kann er sich das beim Schädiger holen. Reicht der Betrag wegen Ihres Mitverschuldens nicht für alle Ansprüche, geht der Anspruch des Arbeitgebers dem Anspruch des Arbeitnehmers vor.