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Wer zahlt mir den Verdienstentgang bei behördlicher Absonderung?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Vergütung für den Verdienstentgang bei einer Absonderung schuldet zwar der Bund, auszahlen muss sie Ihnen aber der Arbeitgeber zu den betriebsüblichen Zahlungsterminen. Zahlt er nicht, können Sie ihn beim Arbeits- und Sozialgericht auf Zahlung klagen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Nach § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG haben die Arbeitgeber den Arbeitnehmern „den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen“. Bei der Vergütung für den Verdienstentgang nach § 32 EpiG handelt es sich zwar um eine „Schuld des Bundes“, diese hat aber aufgrund von § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG der Arbeitgeber „kraft Gesetzes […] zu erfüllen“ (VwGH 84/08/0043 [Pkt 2.2.1.]; Ra 2021/09/0235 - 4 [Rz 20]). Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht nach § 32 Abs 3 Satz 2 EpiG nicht nach, so kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht gegen ihn Zahlungsklage erheben. Insofern liegt nämlich eine bürgerliche Rechtssache iSd § 1 JN vor (im Ergebnis bereits 9 ObA 99/21f; Gerhartl, Vergütung von Quarantänezeiten, ARD 6792/4/2022 [5]; Schrank, Leitentscheidungen der Höchstgerichte zum Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht 15.3.1. Nr 4).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134512 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EpiG §32

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Die andere Seite

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