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Bekomme ich Verdienstentgang, wenn ein anderes Land mich absonderte?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Grenzgänger, Arbeitgeber
Für den Ersatz des Verdienstentgangs wegen einer Absonderung kommt es nicht darauf an, dass eine österreichische Behörde sie angeordnet hat. Auch eine Maßnahme der Behörde eines anderen Mitgliedstaats ist zu berücksichtigen, wenn sie nach Zielsetzung, Art und Wirkung vergleichbar ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Vor dem Hintergrund der EuGH-E zu C-411/22 verbietet sich eine Auslegung des § 32 Abs 1 Z 1 EpiG, nach der zwingende Voraussetzung einer Vergütung für Verdienstentgang nach dieser Bestimmung jedenfalls eine 'gemäß §§ 7 oder 17' EpiG verfügte Absonderung durch eine österreichische Behörde ist. Vielmehr sind für Zwecke der Vergütung des Verdienstentganges auch Absonderungsmaßnahmen zu berücksichtigen, die von Behörden eines anderen Mitgliedstaates verhängt wurden und angesichts ihrer Zielsetzung, ihrer Art und ihren Auswirkungen den nach den §§ 7 und 17 EpiG verfügten Absonderungsmaßnahmen vergleichbar sind.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EpiG §32 Abs1 Z1

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