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Kann ich als Mieter eine geplante Sanierung des Hauses verhindern?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungsnutzer, Bauvereinigungen
Weder das Gesetz noch der einzelne Mietvertrag geben Ihnen als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bestimmte Erhaltungsmaßnahmen unterlässt. Sie können auch nicht verlangen, dass er ein Verfahren einleitet, in dem diese Maßnahmen auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 05.10.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Weder die Bestimmungen des MRG oder des WGG noch der einzelne mit einer GBV abgeschlossene Mietvertrag räumen dem einzelnen Mieter ein subjektives Recht gegenüber seinem Vermieter ein, von diesem die Unterlassung bestimmter Erhaltungsmaßnahmen und/oder die Einleitung eines bestimmten gerichtlichen Verfahrens zur Prüfung dieser Erhaltungsmaßnahmen auf ihre Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit zu verlangen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

WGG 1979 §14

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Verzicht auf die Erhaltungspflicht

Sind Sie ein Mieter, der durch das Mietrechtsgesetz geschützt ist, können Sie auf Ihr Recht auf Erhaltung des Mietgegenstandes nicht im Vorhinein wirksam verzichten. Ein solcher Verzicht wirkt nicht.

günstig für Mieter Duldung von Eingriffen des Eigentümers

Sie müssen Eingriffe des Hauseigentümers hinnehmen, soweit sie die Ausübung Ihrer Mietrechte nicht wesentlich erschweren oder gefährden. Diese Pflicht besteht nur bei wirklich notwendigen Maßnahmen und nur dann, wenn es die einzige Möglichkeit ist, das Haus und seine Bewohner vor Nachteilen zu bewahren.

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