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Kann ich als Einzelner eine beschlossene Sanierung verhindern?

betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter
Nein. Das Individualrecht des einzelnen Wohnungseigentümers besteht nur dazu, Erhaltungsarbeiten zu bewirken, nicht dazu, sie zu verhindern oder aufzuschieben. Die Aufzählung dieser Rechte im Gesetz ist abschließend; Voraussetzung für den Gang zum Gericht ist die Untätigkeit der Mehrheit oder des Verwalters.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

§ 13a Abs 1 WEG enthält eine taxative Aufzählung. Ein Individualrecht gemäß § 13a Abs 1 Z 1 WEG besteht nur für die Bewirkung, nicht auch für die Verhinderung oder Aufschiebung von Erhaltungsarbeiten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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