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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 05.10.2023 · Fall aus Wien

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 5 Ob 117/23a

Worum es ging: Welches Recht gilt beim Unterhalt nach einer Gesetzesänderung?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Gesetze wirken nicht zurück und berühren bereits erworbene Rechte nicht. Bei einem dauernden Verhältnis wie der Ehe mit einer dauernden Folge wie der Unterhaltspflicht bedeutet das: Für die Zeit vor dem Inkrafttreten gilt das alte Recht, für die Zeit danach das neue. Etwas anderes gilt nur, wenn der Gesetzgeber es ausdrücklich anders anordnet.

Die Treuhand ist im österreichischen Recht nicht eigens geregelt. Was sie im Einzelnen bedeutet, ergibt sich aus dem, was die Beteiligten vereinbart haben. Aus dieser Vereinbarung muss sich ablesen lassen, welche Beschränkungen das Eigentum des Treuhänders gegenüber gewöhnlichem Eigentum erfährt.

Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf eine rechtliche Überlegung stützen, die Sie nicht beachtet haben und auf die Sie das Gericht nicht hingewiesen hat. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.

Ist aus Ihrer Schilderung erkennbar, dass es Ihnen in Wahrheit um den weiteren Bestand Ihres Arbeitsverhältnisses geht, darf das Gericht Ihr Begehren so verstehen. Ein an sich unzulässiges Begehren auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung kann dann umgedeutet werden. Es wird als Begehren auf Feststellung des aufrechten Arbeitsverhältnisses behandelt.

Ja. Das Gericht darf dem Urteilsspruch eine klarere Fassung geben, die von Ihrem Wortlaut abweicht, solange sie sich im Wesentlichen mit Ihrem Begehren deckt. Das ist auch noch im Rechtsmittelverfahren möglich. Über das aus Ihrem Vorbringen ableitbare Begehren hinausgehen darf das Gericht dabei nicht.

Das Gericht darf Ihrem Antrag im Urteil eine klarere Fassung geben, die vom Wortlaut abweicht, solange sie inhaltlich dasselbe bedeutet. Es ist dazu sogar verpflichtet, wenn das Urteil sonst nicht vollstreckbar wäre. Mehr oder etwas anderes als das Verlangte darf es Ihnen aber nicht zusprechen.

Die Veränderung, die Sie als Mieter zulassen müssen, darf auch dauerhaft sein. Sie muss also nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Ob ein Erhaltungsbeitrag eingehoben wird, entscheidet der Vermieter eigenverantwortlich, damit absehbar nötige Arbeiten rechtzeitig finanziert sind. Schätzt er den Erhaltungszustand des Hauses falsch ein, muss er die eingehobenen Beiträge samt angemessener Verzinsung an Sie zurückzahlen.

Der Austausch alter Holzfenster gegen neue Kunststofffenster kann eine Erhaltungs- oder eine Verbesserungsarbeit an allgemeinen Teilen des Hauses sein. Liegen deren Voraussetzungen vor, müssen Sie die Arbeiten dulden. Bei dieser Form der Duldungspflicht findet keine Abwägung Ihrer Interessen statt.

Das Gericht muss Sie nicht anleiten, wenn die Gegenseite gegen Ihr Vorbringen bereits Einwendungen erhoben hat. Dann müssen Sie Ihren Standpunkt selbst überprüfen und die nötigen Schlüsse ziehen. Das Gericht muss ein Vorbringen nicht erörtern, dessen Schwächen die Gegenseite schon aufgezeigt hat.

Weder das Gesetz noch der einzelne Mietvertrag geben Ihnen als Mieter einen Anspruch darauf, dass der Vermieter bestimmte Erhaltungsmaßnahmen unterlässt. Sie können auch nicht verlangen, dass er ein Verfahren einleitet, in dem diese Maßnahmen auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB Art. 4 § 5 ABGB § 1000 KSchG § 6 MRG § 39 MRG § 8 StGB § 153 WEG 2002 § 30 WGG Art. 1 § 1 WGG Art. 1 § 13 WGG Art. 1 § 14 WGG Art. 1 § 14a WGG Art. 1 § 14c

Entscheidungstext

59 Absätze, 37.122 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.10.2023

Geschäftszahl

5Ob117/23a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Mag. Georg Derntl, Rechtsanwalt in Perg, gegen die beklagte Partei E*gesellschaft mbH, *, vertreten durch Winkler Reich-Rohrwig Illedits Wieger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, wegen „Feststellung“ (Streitwert 4.000 EUR) über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 17. Mai 2023, GZ 39 R 1/23w-25, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Favoriten vom 28. November 2022, GZ 5 C 373/22f-19, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:

Spruch

Der außerordentlichen Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 602,54 EUR (darin 100,42 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.

Text

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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