Zum Inhalt springen

Werden verschiedene Krankheiten für die Krankenstandsdauer zusammengezählt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gemeinden
Krankenstandszeiten werden auch dann zusammengerechnet, wenn ihnen verschiedene medizinische Ursachen zugrunde liegen. Es kommt also nicht darauf an, ob es immer dieselbe Krankheit war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die Zusammenrechnung von Krankenstandszeiten setzt nicht voraus, dass die Krankenstände dieselbe medizinische Ursache haben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134585 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung der Dienstzeiten bei Krankenstand

Ja. Als Dienstzeiten gelten grundsätzlich alle Zeiten eines aufrechten, ununterbrochenen Dienstverhältnisses zum selben Dienstgeber. Dazu zählen auch jene Zeiten, in denen Sie bei diesem Dienstgeber als Arbeiter beschäftigt waren.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt im Krankenstand

Sind Sie durch Krankheit oder Unfall an der Arbeit verhindert, erhalten Sie grundsätzlich jenes Entgelt, das Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Krankheit während des Zeitausgleichs
Arbeitsrecht · Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Familienrecht · Krankheitskosten des Unterhaltspflichtigen