Zählt mein Zeitausgleich, wenn ich in dieser Zeit krank werde?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es besteht kein Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers von einer Zeitausgleichsvereinbarung im Fall der Erkrankung während des Zeitausgleichs.OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025
- Schon aufgrund des in § 61 Abs 17 GehG statuierte Verbot bestand in der Freistellungsphase keine Arbeitspflicht.OGH 8 ObA 97/21d, 25.01.2022
- Der Dienstnehmer kann nur in jenen Zeiten durch Krankheit oder Unfall an der Leistung seiner Arbeit verhindert sein, in denen eine Arbeitspflicht des Dienstnehmers besteht.OGH 8 ObA 97/21d, 25.01.2022
- Hier: Nicht der Unfall des Klägers in der Freistellungsphase bewirkte den Entfall der Arbeitsleistung, sondern die mangelnde Verpflichtung des Klägers zur Arbeitsleistung.OGH 8 ObA 97/21d, 25.01.2022
- Hier: Krankenstand während vom Dienstgeber im Rahmen der Dienstplangestaltung nach § 76 NÖ LBG bzw § 36 Abs 1 NÖ LVBG iVm § 71 DPL 1972 einseitig angeordneten Zeitausgleichs.OGH 9 ObA 10/18p, 27.02.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 97/21d, 25.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AZG §2; AZG §4; AZG §10; GehG §61 Abs16
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sind Sie durch Krankheit oder Unfall an der Arbeit verhindert, erhalten Sie grundsätzlich jenes Entgelt, das Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten.
Nein. Für einen Feiertag, der in Ihren Krankenstand fällt, bekommen Sie das Entgelt weiter. Dieser Tag wird aber nicht von Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand abgezogen.