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Zählt mein Zeitausgleich, wenn ich in dieser Zeit krank werde?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Eine Erkrankung während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden wirkt sich auf das Arbeitsverhältnis nicht aus. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Erkrankungen während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden haben keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128851 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Genannte Normen

AZG §2; AZG §4; AZG §10; GehG §61 Abs16

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt im Krankenstand

Sind Sie durch Krankheit oder Unfall an der Arbeit verhindert, erhalten Sie grundsätzlich jenes Entgelt, das Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten.

günstig für Arbeitnehmer Feiertag während des Krankenstands

Nein. Für einen Feiertag, der in Ihren Krankenstand fällt, bekommen Sie das Entgelt weiter. Dieser Tag wird aber nicht von Ihrem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankenstand abgezogen.

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