Gilt die neue Regel für die Anrechnung meiner Vordienstzeiten?
betrifft Vertragsbedienstete, öffentlicher Dienstgeber
Die neue Fassung der Regelung über anrechenbare Vordienstzeiten gilt nicht für Dienstverhältnisse, bei denen die Feststellung dieser Zeiten schon vor dem 1. Jänner 2021 hätte erfolgen müssen. Für solche Fälle bleibt es bei der früheren Rechtslage.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Die Übergangsbestimmung des § 100 Abs 94 Z 8 VBG idF BGBl I Nr 137/2022 ist dahin auszulegen, dass die geltende Fassung des § 26 Abs 3 VBG nicht auf solche Dienstverhältnisse anzuwenden ist, bei denen die Feststellung der anrechenbaren Vordienstzeiten bereits vor Inkrafttreten der Neufassung am 1. 1. 2021 erfolgen hätte müssen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134598 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 43/23s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 100 · Inkrafttreten von Änderungen dieses Bundesgesetzes
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