Werden meine früheren Berufsjahre voll angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Tätigkeit als Berufsschullehrer für technisches Zeichnen, Kunststofftechnik, technische Laboratoriumsübungen und angewandte MathematikOGH 8 ObA 42/23v, 03.08.2023
- Ob durch eine Berufstätigkeit eine fachliche Erfahrung vermittelt wird, durch die ein erheblich höherer Arbeitserfolg zu erwarten ist, hängt stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab, deren Beurteilung in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSv § 502 Abs 1 ZPO begründet.OGH 8 ObA 42/23v, 03.08.2023
- Hier: Anrechnung der Vortätigkeit der Klägerin als Erzieherin als Vordienstzeiten für ihre Verwendung als Sonderschul- bzw Integrationslehrerin, wobei auf den Beginn ihres (ersten) befristeten Vertragsbedienstetenverhältnisses als „Zeitpunkt des Dienstantritts“ abzustellen ist, weil trotz späterer Überleitung in ein unbefristetes Dienstverhältnis, für das das Besoldungsdienstalter erstmals festzusetzen ist, von einem durchgehenden Dienstverhältnis zum selben Dienstgeber auszugehen ist.OGH 8 ObA 63/22f, 16.12.2022
- Hier: § 18 Abs 3 LVG 1966 iVm § 26 Abs 3 VBG 1948 idF BGBl I 2015/65 und §§ 1, 3 Anrechnungsverordnung.OGH 9 ObA 49/22d, 31.08.2022
- Hier: Frage der Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten als Werkzeugmacher und Lehrlingsausbilder für die Vertragsbedienstetentätigkeit als Lehrer (Fachbereichsleiter Metall) an einer Polytechnischen Schule; welche Mittel hiefür als Nachweise erbracht werden können, wird in § 26 Abs 5 und 6 VBG 1948 nicht näher geregelt, sodass nicht nur vom Dienstgeber ausgestellte Zeugnisse, sondern auch andere geeignete Urkunden, etwa Bestätigungen informierter Dritter oder eigene Erklärungen des Vertragsbediensteten, nicht unbeachtlich sind.OGH 8 ObA 56/21z, 30.08.2022
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst, BGBl II 2015/283 entfaltet keine einschränkende Bindung.OGH 9 ObA 47/19f, 25.06.2019
- Bei der Prüfung der Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten nach § 26 Abs 3 VBG 1948 (hier iVm § 18 LVG 1966) ist nicht auf allfällige zukünftige Verwendungen, sondern auf die mit dem Einstiegsarbeitsplatz verbundenen Tätigkeiten abzustellen.OGH 9 ObA 47/19f, 25.06.2019
- Die Beurteilung, ob Vordienstzeiten zur Gänze oder bloß zum Teil einschlägig sind, richtet sich danach, im welchem Umfang die Vordienstzeiten für den erheblich höheren Arbeitserfolg tatsächlich erforderlich waren bzw ob der erheblich höhere Gesamtarbeitserfolg im gleichen Ausmaß auch bei einer kürzeren Vorverwendung eingetreten wäre.OGH 8 ObA 26/18h, 19.07.2018
- Hier: Anrechnung der nicht frühestmöglich absolvierten Ausbildung an der Sozialakademie (die daher nicht gemäß § 26 Abs 2 lit b VBG anzurechnen ist), gemäß § 26 Abs 3 VBG, obwohl Studium an der Sozialakademie Anstellungserfordernis ist.OGH 8 ObA 225/00x, 16.08.2001
- Dann, wenn ein bestimmtes Studium Anstellungserfordernis ist, ist diesem Studium - im Gegensatz zur Anrechnung sonstiger Studien oder Tätigkeiten, bei denen eine eingehende Prüfung und Abwägung nach § 26 Abs 3 VBG im Einzelfall stets erforderlich ist - im Regelfall die besondere Bedeutung im Sinn des § 26 Abs 3 VBG zuzuerkennen.OGH 8 ObA 225/00x, 16.08.2001
- Hier: § 26 Abs 3 VBG.OGH 8 ObA 85/99d, 12.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 13.
- OGH 8 ObA 32/25a, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 91/24h, 27.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 43/23s, 25.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 107/23k, 18.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 42/23v, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 63/22f, 16.12.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 49/22d, 31.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 56/21z, 30.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 30/20g, 29.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 73/20y, 25.08.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 26 · Besoldungsdienstalter
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.
Entscheidet ein öffentlicher Dienstgeber darüber, ob er Ihre früheren Dienstzeiten voll anrechnet, darf er das nicht nach Belieben tun. Er muss sich an den sachlichen Maßstäben orientieren, die das Gesetz vorgibt.