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Muss die Anrechnung meiner früheren Dienstzeiten sachlich begründet sein?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, öffentliche Dienstgeber, Arbeitnehmer
Entscheidet ein öffentlicher Dienstgeber darüber, ob er Ihre früheren Dienstzeiten voll anrechnet, darf er das nicht nach Belieben tun. Er muss sich an den sachlichen Maßstäben orientieren, die das Gesetz vorgibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 16.12.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Bei Entscheidung über die Vollanrechnung von Vordienstzeiten hat sich der öffentlich-rechtliche Dienstgeber an den sachlichen Kriterien im Sinne des Gesetzes zu orientieren (so auch 9 Ob A 236, 237/90). (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Vordienstzeiten

Ob frühere Tätigkeiten voll angerechnet werden, ist in jedem Einzelfall nach den konkreten Gegebenheiten zu beurteilen; ein Vergleich mit den Laufbahnen anderer hilft nicht. Entscheidend ist, ob Ihre frühere Tätigkeit so bedeutsam war, dass Ihr Erfolg im jetzigen Dienst ohne sie deutlich geringer wäre.

günstig für Arbeitgeber Nachweis von Vordienstzeiten

Ja. Für die Anrechnung aller Vordienstzeiten müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen. Bei früherer selbständiger Tätigkeit ist zusätzlich eine eigene Bestätigung über Inhalt, Ausmaß und Zeitdauer nötig, damit beurteilt werden kann, ob die Tätigkeit einschlägig war.

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