OGH 9 ObA 164/15f
Worum es ging: Kann ich die Entscheidung über die Prozesskosten weiter bekämpfen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Über die Kosten entscheidet das Gericht zweiter Instanz endgültig. Der Ausschluss betrifft jede Entscheidung, in der in irgendeiner Form über Kosten abgesprochen wird.
Nein. Entscheidungen des Gerichts zweiter Instanz über die Kosten sind ausnahmslos nicht mehr bekämpfbar, weder mit einem eigenen Rechtsmittel noch als Teil einer Revision. Das gilt für die Frage, wer die Kosten trägt, ebenso wie für die Höhe.
Nicht nur die Höhe der Kosten. Dazu zählt auch, ob überhaupt ein Kostenersatz zusteht, wem er zusteht und ob das Gericht eine Kostenentscheidung ablehnt. Alle diese Fragen gelten als Entscheidung über den Kostenpunkt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 28.10.2015, 8 Ra 49/15g-54
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.01.2016
Geschäftszahl
9ObA164/15f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Thomas Kallab als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** B*****, vertreten durch Dr. Margit Kaufmann, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Gerhard Jöchl Kommandit-Partnerschaft in Wien, wegen Feststellung, über die „außerordentliche Revision“ der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. Oktober 2015, GZ 8 Ra 49/15g-54, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die „außerordentliche Revision“ wird zurückgewiesen.
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