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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.09.2016 · Fall aus Wien

OGH 6 Ob 139/16h

Worum es ging: Kann ich wegen einer Vertragsklausel bis zum Höchstgericht gehen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Der Oberste Gerichtshof beurteilt Vertragsklauseln nicht in jedem Fall. Er tut es, wenn das Gericht davor von seiner Rechtsprechung abgewichen ist oder eine grundsätzliche Frage zu lösen ist. Bei Klauseln, die eine Branche gegenüber vielen Kunden verwendet und die er noch nie beurteilt hat, ist das regelmäßig der Fall.

Nein. Eine Bedingung einer Fluglinie, nach der erflogene und auch zugekaufte Prämienmeilen nach zwanzig Monaten verfallen, ist unzulässig, auch wenn eine Verlängerung durch bestimmte Aktivitäten vorgesehen ist. Weil aus der Klausel weder hervorgeht, welche Aktivitäten die Gültigkeit verlängern, noch wo das bekanntgegeben wird, ist sie außerdem unklar.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 879 KSchG § 6 ZPO § 502 ZPO § 510

Entscheidungstext

29 Absätze, 5.426 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.09.2016

Geschäftszahl

6Ob139/16h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei K*****, vertreten durch Putz & Rischka, Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 30.500 EUR) und Urteilsveröffentlichung (Streitwert 5.500 EUR, Gesamtstreitwert 36.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 21. April 2016, GZ 4 R 211/15a-11, womit das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 13. Oktober 2015, GZ 39 Cg 43/14p-7, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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