OGH 7 Ob 13/17p
Worum es ging: Was gilt, wenn im Streit ausländisches Recht anzuwenden ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ist ausländisches Recht anzuwenden, muss es so angewendet werden wie in seinem Ursprungsland. Eine dort gefestigte Ansicht in Rechtsprechung und Lehre darf nicht übergangen werden. Nur in dieser Hinsicht kann sich eine Frage für das Höchstgericht stellen.
Hat das Berufungsgericht das ausländische Recht so ausgelegt, wie es die dortige Rechtsprechung und Lehre tun, ist das nicht zu beanstanden. Dass der Oberste Gerichtshof dazu selbst noch nichts gesagt hat, spielt dann keine Rolle. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor.
Nein. Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet niemanden dazu, eine Versicherung abzuschließen. Der Wortlaut des Gesetzes ordnet eine solche Pflicht nicht an.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Innsbruck, 16.08.2016, 17 Cg 4/16d-19
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 03.11.2016, 2 R 154/16p-23
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
29 Absätze, 8.843 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
05.07.2017
Geschäftszahl
7Ob13/17p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. E. Solé, Mag. Malesich und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Y* G*, 2. mj. R* G*, 3. I* G*, 4. M* G*, 5. F* G* und 6. L* G*, jeweils *, alle vertreten durch Dr. Roland Reichl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Gothaer A* AG, *, vertreten durch Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen (zusammen) 116.865,05 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 3. November 2016, GZ 2 R 154/16p-23, mit dem das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 16. August 2016, GZ 17 Cg 4/16d-19, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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