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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 05.07.2017 · Fall aus Tirol

OGH 7 Ob 13/17p

Worum es ging: Was gilt, wenn im Streit ausländisches Recht anzuwenden ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ist ausländisches Recht anzuwenden, muss es so angewendet werden wie in seinem Ursprungsland. Eine dort gefestigte Ansicht in Rechtsprechung und Lehre darf nicht übergangen werden. Nur in dieser Hinsicht kann sich eine Frage für das Höchstgericht stellen.

Hat das Berufungsgericht das ausländische Recht so ausgelegt, wie es die dortige Rechtsprechung und Lehre tun, ist das nicht zu beanstanden. Dass der Oberste Gerichtshof dazu selbst noch nichts gesagt hat, spielt dann keine Rolle. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor.

Nein. Das Produkthaftungsgesetz verpflichtet niemanden dazu, eine Versicherung abzuschließen. Der Wortlaut des Gesetzes ordnet eine solche Pflicht nicht an.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

29 Absätze, 8.843 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

05.07.2017

Geschäftszahl

7Ob13/17p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Kalivoda als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Höllwerth, Dr. E. Solé, Mag. Malesich und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Y* G*, 2. mj. R* G*, 3. I* G*, 4. M* G*, 5. F* G* und 6. L* G*, jeweils *, alle vertreten durch Dr. Roland Reichl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Gothaer A* AG, *, vertreten durch Dr. Harald Vill, Dr. Helfried Penz und Mag. Christoph Rupp, Rechtsanwälte in Innsbruck, wegen (zusammen) 116.865,05 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 3. November 2016, GZ 2 R 154/16p-23, mit dem das Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 16. August 2016, GZ 17 Cg 4/16d-19, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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