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Muss das Höchstgericht ausländisches Recht selbst klären?

betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Kläger, Beklagter
Hat das Berufungsgericht das ausländische Recht so ausgelegt, wie es die dortige Rechtsprechung und Lehre tun, ist das nicht zu beanstanden. Dass der Oberste Gerichtshof dazu selbst noch nichts gesagt hat, spielt dann keine Rolle. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nicht vor.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (132 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Entspricht die Auslegung der nach den kollisionsrechtlichen Normen anzuwendenden ausländischen Sachnorm durch das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des ausländischen Höchstgerichtes und der ausländischen Lehre, so ist das Fehlen einer Rechtsprechung des OGH für die Beurteilung der Rechtserheblichkeit im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO ohne Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 39 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 132.

Im Gesetz

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