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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 26.09.2017

OGH 5 Ob 159/17v

Worum es ging: Kann ich beim Rekurs neue Tatsachen nachreichen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Auch im besonderen gerichtlichen Verfahren in Mietsachen dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen und Beweise mehr vorbringen. Was Sie vorbringen wollen, müssen Sie schon in erster Instanz sagen.

Nein. Liegt der Hauptzweck des gepachteten Betriebs darin, eingestellte Pferde zu verpflegen, zu verwahren und zu versorgen, und dienen die mitgepachteten Wiesen nur als Weide und nicht der Futtergewinnung, gelten die besonderen Regeln über die Landpacht nicht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1091 AußStrG § 78

Entscheidungstext

34 Absätze, 11.044 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

26.09.2017

Geschäftszahl

5Ob159/17v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin B* S*, vertreten durch Thum Weinreich Schwarz Chyba Reiter Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen den Antragsgegner G* F*, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wegen Verlängerung eines Landpachtvertrags, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den (richtig:) Sachbeschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 6. Juni 2017, GZ 7 R 83/17m-17, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Neulengbach vom 4. April 2017, GZ 1 Msch 4/16a-12, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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