OGH 5 Ob 159/17v
Worum es ging: Kann ich beim Rekurs neue Tatsachen nachreichen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch im besonderen gerichtlichen Verfahren in Mietsachen dürfen Sie im Rechtsmittel keine neuen Tatsachen und Beweise mehr vorbringen. Was Sie vorbringen wollen, müssen Sie schon in erster Instanz sagen.
Nein. Liegt der Hauptzweck des gepachteten Betriebs darin, eingestellte Pferde zu verpflegen, zu verwahren und zu versorgen, und dienen die mitgepachteten Wiesen nur als Weide und nicht der Futtergewinnung, gelten die besonderen Regeln über die Landpacht nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Neulengbach, 04.04.2017, 1 Msch 4/16a-12
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.09.2017
Geschäftszahl
5Ob159/17v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragstellerin B* S*, vertreten durch Thum Weinreich Schwarz Chyba Reiter Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen den Antragsgegner G* F*, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wegen Verlängerung eines Landpachtvertrags, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den (richtig:) Sachbeschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 6. Juni 2017, GZ 7 R 83/17m-17, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Neulengbach vom 4. April 2017, GZ 1 Msch 4/16a-12, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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