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Gilt der Pachtschutz für Bauern auch für einen Pferdehof?

günstig für Verpächter betrifft Pächter, Verpächter, Landwirte, Pferdehalter
Nein. Liegt der Hauptzweck des gepachteten Betriebs darin, eingestellte Pferde zu verpflegen, zu verwahren und zu versorgen, und dienen die mitgepachteten Wiesen nur als Weide und nicht der Futtergewinnung, gelten die besonderen Regeln über die Landpacht nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Liegt der Hauptzweck eines gepachteten Betriebs „Pferdehof“ (Wirtschaftsgebäude mit als Koppel verwendeten Wiesen) in der Obsorge für eingestellte Pferde (Verpflegung, Verwahrung, Versorgung) und dienen die mitverpachteten Wiesen nicht der Futtermittelgewinnung, sondern als Weideflächen für diese Tiere, sind darauf die Bestimmungen des LPG nicht anzuwenden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131736 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

LPG §1 Abs2

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