OGH 9 ObA 127/17t
Worum es ging: Kann mein Auslandseinsatz enden, ohne dass ich gekündigt werde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Wurde neben dem Arbeitsvertrag eine eigene Entsendungsvereinbarung geschlossen, kann für diese eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden. Gekündigt wird dann nur der Sondereinsatz, Ihr Dienstverhältnis besteht weiter.
Rechtskräftig wird grundsätzlich nur der Spruch des Urteils. Die Entscheidungsgründe werden nur so weit herangezogen, wie es nötig ist, um den entschiedenen Anspruch und seine Tragweite zu bestimmen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 28.07.2017, 9 Ra 129/16f-32
Zitierte Paragrafen
JN Art. 18 § 1 VBG § 1 VBG § 30 VBG § 36 ZPO Art. 41 ZPO § 50
Entscheidungstext
71 Absätze, 23.692 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.01.2018
Geschäftszahl
9ObA127/17t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr.
Dehn und den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Stefula sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Herbert Bauer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** R*****, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich – Bund (Bundesministerium für Finanzen), vertreten durch die
Finanzprokuratur, Singerstraße 17-19, 1011 Wien, wegen Feststellung (Streitwert 31.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 28. Juli 2017, GZ 9 Ra 129/16f-32, womit das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom (richtig) 3. März 2016, GZ 25 Cga 36/14t-28, in der Hauptsache bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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