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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.09.2018 · Fall aus Tirol

OGH 4 Ob 163/18a

Worum es ging: Was passiert mit meiner neuen Ehe, wenn die Scheidung wegfällt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wird das Scheidungsurteil beseitigt oder die Scheidungsklage abgewiesen, gilt die erste Ehe als nie geschieden. Ihre zweite Ehe ist dann eine Doppelehe und nichtig. Diese Folge ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz.

Nein. Es kommt allein darauf an, ob die erste Ehe zum Zeitpunkt der zweiten Eheschließung noch aufrecht war. Eine spätere Scheidung der ersten Ehe ändert daran nichts. Wird eine Ehe im Ausland aufgelöst, kann sich der Zeitpunkt der Wirksamkeit bis zur dortigen Anerkennung verschieben.

Wurden die Voraussetzungen für die Eheschließung verletzt, entscheidet jenes Recht, dessen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Sind die Heimatrechte beider Ehegatten verletzt, kommt es zunächst darauf an, welche Folge zuerst geltend gemacht wird. Treten beide gleichzeitig ein, gilt die strengere.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 200 AußStrG § 97 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

30 Absätze, 5.478 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.09.2018

Geschäftszahl

4Ob163/18a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei O* D*, vertreten durch Dr. Matthias Paul Hagele, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei I* R*, vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Ehenichtigkeit, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 13. Juli 2018, GZ 2 R 134/18x-48, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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