Ist meine zweite Ehe gültig, wenn die erste noch bestand?
betrifft Ehegatte, Ehefrau, Ehemann
Nein. Es kommt allein darauf an, ob die erste Ehe zum Zeitpunkt der zweiten Eheschließung noch aufrecht war. Eine spätere Scheidung der ersten Ehe ändert daran nichts. Wird eine Ehe im Ausland aufgelöst, kann sich der Zeitpunkt der Wirksamkeit bis zur dortigen Anerkennung verschieben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 12.05.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
§ 24 EheG setzt nur voraus, daß die erste Ehe zur Zeit der zweiten Eheschließung noch aufrecht bestanden hat; eine spätere Scheidung dieser Ehe ist belanglos.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine ausländische Entscheidung auf Auflösung einer Ehe erlangt in der Türkei erst mit der Anerkennung Wirksamkeit; die Voraussetzung der Anerkennung führt zu einer Verschiebung des Zeitpunkts des Eintritts der Wirksamkeit der Auflösungsentscheidung.OGH 6 Ob 66/21f, 12.05.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 6 Ob 66/21f, 12.05.2021
- OGH 4 Ob 163/18a, 25.09.2018, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §24
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