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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.01.2019 · Fall aus Oberösterreich

OGH 5 Ob 251/18z

Worum es ging: Darf mein Anwalt mein Geld behalten, wenn ich sein Honorar bestreite?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie die Höhe oder Richtigkeit der Honorarforderung Ihres Anwalts bestreiten, darf er das für Sie eingegangene Geld nicht einfach behalten. Er muss es Ihnen entweder ausfolgen oder bei Gericht hinterlegen. Erst dort wird geklärt, wem der Betrag zusteht.

Ein Rechtsanwalt muss mit Geld seiner Mandanten besonders sorgfältig umgehen. Von Geld, das für Sie bei ihm eingeht, darf er seine Auslagen und sein Honorar nur abziehen, wenn diese Forderungen nicht strittig sind. Sonst muss er Ihnen den Betrag unverzüglich herausgeben und darf ihn weder zurückbehalten noch anders verwenden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1425 ZPO § 64

Entscheidungstext

25 Absätze, 3.393 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.01.2019

Geschäftszahl

5Ob251/18z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr.

Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****, vertreten durch Dr. Malte Berlin, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei Mag. G*****, Rechtsanwalt, *****, wegen 18.507,07 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse 16.257,65 EUR sA), gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 15. Oktober 2018, GZ 6 R 127/18s-20, mit dem das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 26. Juli 2018, GZ 5 Cg 134/17b-16, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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