ABGB § 1425
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Ihr Vermieter muss den Übernehmer nicht als neuen Vertragspartner anerkennen, wenn er das nicht will. Eine Klage, mit der er verpflichtet werden soll, künftig die Zahlungen des Übernehmers anzunehmen, hat keinen Erfolg. Dasselbe gilt bei Genossenschaften für Nutzungsrechte und Anwartschaften.
Wenn Sie die Höhe oder Richtigkeit der Honorarforderung Ihres Anwalts bestreiten, darf er das für Sie eingegangene Geld nicht einfach behalten. Er muss es Ihnen entweder ausfolgen oder bei Gericht hinterlegen. Erst dort wird geklärt, wem der Betrag zusteht.
Stimmt der andere Begünstigte nicht zu, kommt es darauf an, was strittig ist. Müssen erst Tatsachen durch ein förmliches Beweisverfahren geklärt werden, werden Sie auf den Rechtsweg verwiesen. Sind nur Rechtsfragen strittig, wird darüber im Verfahren außer Streitsachen verhandelt.
Hat jemand Geld bei Gericht hinterlegt und melden mehrere Personen Ansprüche darauf an, zahlt das Gericht nur aus, wenn alle Beteiligten gemeinsam zustimmen. Sonst brauchen Sie ein rechtskräftiges Urteil gegen die anderen Anspruchsteller. Wem das Geld wirklich zusteht, prüft das Gericht im Verwahrungsverfahren selbst nicht.
Zahlen Sie gegen die Anweisung Ihres Gläubigers an jemanden, der ein Pfandrecht an der Forderung hat, werden Sie dadurch nicht von der Schuld frei. Wegen des Pfandrechts kann Sie das Gericht nicht zur Zahlung, sondern nur zum Erlag des Betrags bei Gericht verurteilen. Wird die Forderung erst während des Prozesses gepfändet, gilt dasselbe.
Nein. Macht die Einwilligung zur Einverleibung die Eintragung von einer Bedingung abhängig, etwa von einer Gegenleistung, müssen Sie auch den Eintritt dieser Bedingung mit den vom Grundbuchsgesetz verlangten Urkunden nachweisen. Belege über einen Gelderlag bei Gericht genügen dafür nicht, weil das Grundbuchsgericht darüber kein Beweisverfahren führt.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nicht selbst klagen, klagen müssen grundsätzlich die Gesellschafter. Sie können als einzelner Gesellschafter die ganze Forderung einklagen, wenn Sie die Zustimmung aller Mitgesellschafter nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, können Sie nur verlangen, dass das Geld bei Gericht hinterlegt wird.
Der Gläubiger darf zwar eine Teilzahlung verlangen, aber nicht verlangen, dass Sie Ihre volle Zahlung als bloße Teilzahlung anerkennen. Will er das Geld nicht ohne Vorbehalt annehmen, dürfen Sie den strittigen Betrag bei Gericht hinterlegen.
Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.
Das Verfahren über die gerichtliche Hinterlegung einer Schuld ist ein Verfahren außer Streitsachen. Es läuft also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien ab.
Nur wenn sowohl der Erleger als auch derjenige, zu dessen Gunsten hinterlegt wurde, zustimmen, oder wenn die beim Erlag gesetzten Bedingungen erfüllt sind. Eine fehlende Zustimmung können Sie durch ein Urteil auf Zustimmung ersetzen; im Erlagsverfahren selbst wird darüber nicht entschieden.
Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.
Nein. Beim Gericht hinterlegen dürfen Sie, wenn die Rechtslage unklar ist oder mehrere Personen dieselbe Forderung für sich beanspruchen. Besteht die Unklarheit nur zwischen Ihnen und Ihrem einzigen Gläubiger, ist die Hinterlegung nicht zulässig, weil der Streit dadurch nicht vermieden wird.
Hinterlegen Sie eine Schuld rechtmäßig bei Gericht, befreit Sie das grundsätzlich von Ihrer Verbindlichkeit. Rechtmäßig ist das aber nur, wenn Sie in der geschuldeten Art leisten, also genau so, wie es vereinbart war.
Nicht jede fremde Forderung berechtigt Sie, das Geld bei Gericht zu hinterlegen. Sind die konkurrierenden Ansprüche offensichtlich unbegründet und können Sie das leicht erkennen, müssen Sie an den richtigen Empfänger zahlen. Das gilt besonders streng, wenn Sie rechtskundig sind.
Dann stehen Sie als Gläubiger so da, als hätte es die Hinterlegung nie gegeben. Der Schuldner muss im richtigen Umfang leisten und kann sich nicht darauf berufen, durch den Erlag von jeder weiteren Haftung befreit worden zu sein.
Bisher wurde angenommen, dass derjenige, für den erlegt wird, den Beschluss über die Annahme des Erlags nicht bekämpfen kann. An dieser Auffassung wird nach neuerlicher Prüfung nicht mehr uneingeschränkt festgehalten.
Der wichtige Grund, aus dem Sie bei Gericht hinterlegen wollen, darf nicht in Ihrer eigenen Person liegen. Es muss sich um Umstände handeln, die Sie an der Erfüllung hindern, vor allem solche auf der Seite des Gläubigers.
Ja. Mit dem Freispruch fällt die Rechtfertigung für die Beschlagnahme weg. Sachen, die nicht für verfallen erklärt oder eingezogen wurden, sind Ihnen auszufolgen, wenn Sie darauf schlüssig Ansprüche erheben, und zwar auch dann, wenn andere Personen ebenfalls Ansprüche stellen. Diese müssen ihre Ansprüche vor dem Zivilgericht verfolgen.
Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegt, bestimmt mit seiner Erklärung, wem er sie anbietet. Die dort namentlich genannten Personen sind am Verfahren beteiligt. Andere Personen nur dann, wenn sie an der hinterlegten Sache bereits rechtlich geschützte Interessen haben.
Hinterlegt ein Schuldner Geld bei Gericht, entstehen dadurch nur zwischen ihm und dem Gericht Rechtsbeziehungen. Gegenüber dem Vertragspartner ist es nichts anderes als eine einseitige Handlung des Schuldners, auf die dieser keinen Einfluss nehmen kann. Als Vertragspartner haben Sie in diesem Verfahren daher keine Parteistellung.
Sie können die Sache bei Gericht hinterlegen. Auch eine fremde Sache kann verwahrt werden, deshalb kann neben demjenigen, der sie Ihnen gegeben hat, auch der Eigentümer die Herausgabe verlangen; dessen Recht wirkt gegen jeden. Verlangt allein der Hinterleger die Sache, können Sie ihm nicht entgegenhalten, dass ein Dritter der Eigentümer sei.
Ob eine Hinterlegung bei Gericht zu Recht erfolgt ist, wird im Hinterlegungsverfahren selbst nicht geprüft. Diese Frage ist erst in einem anderen Verfahren zu klären.
Ja. Der gerichtliche Erlag ist gegenüber der Zahlung die geringere Leistung und im Zahlungsbegehren mitenthalten. Das Gericht darf deshalb zum Erlag verurteilen, auch wenn das niemand beantragt hat.
Nein. Das Gericht nimmt den Erlag an, ohne seine Rechtmäßigkeit zu prüfen. Das gilt auch für die Hinterlegung der Entschädigung in einem Enteignungsverfahren.
Wenn Sie eine Schuld bei Gericht hinterlegen wollen, müssen Sie im Antrag bestimmt und möglichst genau angeben, zu wessen Gunsten die Hinterlegung erfolgt.
Wer Geld oder eine Sache bei Gericht hinterlegen will, muss das tatsächlich tun. Das Gesetz sieht keine Entscheidung darüber vor, ob eine erst geplante Hinterlegung angenommen wird.
Nur der Schuldner kann erreichen, dass das Gericht eine Sache in Verwahrung nimmt oder einen Verwahrer bestellt. An diesem Verfahrensschritt sind Sie als Gläubiger nicht beteiligt und haben keine Parteistellung. Ihre Interessen sind in diesem Stadium noch nicht berührt.
Manche Forderungen können nach dem Gesetz nicht durch eine Hinterlegung bei Gericht getilgt werden, etwa Abgabenforderungen. Für solche Forderungen ist der Gerichtserlag nicht zulässig.
Nimmt das Gericht eine Hinterlegung an, sind Sie als Antragsgegner dadurch nicht benachteiligt und können diesen Beschluss nicht bekämpfen. Das gilt unabhängig davon, ob der Beschluss richtig ist und ob dieses Verfahren zu Recht in Anspruch genommen wurde.