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Darf der Anwalt sein Honorar von meinem Geld abziehen?

günstig für Mandant betrifft Mandanten, Konsumenten, Rechtsanwälte
Ein Rechtsanwalt muss mit Geld seiner Mandanten besonders sorgfältig umgehen. Von Geld, das für Sie bei ihm eingeht, darf er seine Auslagen und sein Honorar nur abziehen, wenn diese Forderungen nicht strittig sind. Sonst muss er Ihnen den Betrag unverzüglich herausgeben und darf ihn weder zurückbehalten noch anders verwenden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Bei der von einem Rechtsanwalt zu fordernden peniblen Geldgebarung (5 Bkd 1/91 uva) gegenüber Klienten ist zu beachten, dass der Rechtsanwalt nur berechtigt ist, von den für seine Partei bei ihm eingegangenen Barschaften die Summe seiner Auslagen und seines Verdienstes, insoweit sie durch erhaltene Vorschüsse nicht gedeckt sind, in Abzug zu bringen, soferne seine Honorarforderungen nicht strittig sind. Von dieser Ausnahme abgesehen darf der Rechtsanwalt jedoch ihm übergebene Gelder weder widmungswidrig verwenden noch zurückbehalten (so auch § 16 RL-BA 1977). Er ist verpflichtet, bei ihm eingehende Geldbeträge unverzüglich an den Berechtigten auszufolgen (§ 17 RL-BA 1977).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Genannte Normen

DSt 1990 §1 Abs1 C4; RAO §19

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