OGH 8 ObA 9/19k
Worum es ging: Gilt für mein laufendes Verfahren das neue oder das alte Gesetz?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ändert sich die Rechtslage, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigen, sofern die neuen Bestimmungen auf Ihren Fall passen. Ob eine Gesetzesänderung für ein bereits laufendes Verfahren gilt, richtet sich nach den Übergangsbestimmungen.
Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf eine rechtliche Überlegung stützen, die Sie nicht beachtet haben und auf die Sie das Gericht nicht hingewiesen hat. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 10.04.2018, 24 Cga 147/17p-7
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 29.01.2019, 7 Ra 106/18m-16
Zitierte Paragrafen
ASGG Art. 10 § 2 VBG § 100 VBG § 26 VBG § 94a VBG § 94b ZPO § 182a ZPO § 508a ZPO § 52
Entscheidungstext
43 Absätze, 11.549 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.11.2019
Geschäftszahl
8ObA9/19k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Johanna Biereder (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Nicolai Wohlmuth (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI S***** A*****, vertreten durch Dr. Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich *****, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien, Singerstraße 17–19, wegen 24.837,62 EUR sA und Feststellung, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. Jänner 2019, GZ 7 Ra 106/18m-16, mit dem der Berufung der klagenden Partei gegen das Teilurteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 10. April 2018, GZ 24 Cga 147/17p-7, keine Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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