Gilt für mein laufendes Verfahren das neue oder das alte Gesetz?
betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Ändert sich die Rechtslage, muss das Gericht das in jeder Lage des Verfahrens berücksichtigen, sofern die neuen Bestimmungen auf Ihren Fall passen. Ob eine Gesetzesänderung für ein bereits laufendes Verfahren gilt, richtet sich nach den Übergangsbestimmungen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (98 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Auf eine Änderung der Rechtslage hat das Gericht in jeder Lage des Verfahrens Bedacht zu nehmen, sofern die neuen Bestimmungen nach ihrem Inhalt auf das in Streit stehende Rechtsverhältnis anzuwenden sind. Es ist daher grundsätzlich nach den Übergangsbestimmungen zu beurteilen, ob eine Gesetzesänderung für ein laufendes Verfahren zu beachten ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Änderung des Wortlauts des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG durch das ZIAG (BGBl. I Nr. 110/2025).OGH 6 Ob 78/25a, 18.03.2026
- § 879a ABGB ist nach der Übergangsbestimmung des § 1503 Abs 30 ABGB auch auf vor dem 1.1.2026 geschlossene Verträge anzuwenden.OGH 1 Ob 87/25p, 10.03.2026
- Hier: Änderung des § 2 Abs 1 Z 1 KBGG durch BGBl I 2023/115.OGH 10 ObS 143/23m, 19.11.2024
- Hier: § 94c Abs 3 Z 4 und Abs 4 VBG mit BGBl I 137/2023.OGH 8 ObA 47/23d, 17.11.2023
- Änderung des TKG.OGH 6 Ob 173/21s, 22.06.2022
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- Hier: Bestimmung iZm der Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages - § 121 K-LVBG 1994 idF LGBl 2021/82.OGH 9 ObA 95/21t, 15.12.2021
- Besteht im Hinblick auf die neue Rechtslage Erörterungsbedarf, ist die Rechtssache zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück zu verweisen.OGH 8 ObA 33/19i, 24.09.2019
- Hier: 2. Dienstrechts‑Novelle 2019.OGH 8 ObA 33/19i, 24.09.2019
- Hier: Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG.OGH 1 Ob 62/18a, 30.04.2018
- Hier: § 907 Abs 18 UGB.OGH 4 Ob 184/14h, 18.11.2014
- Hier: Korrektur der Bezeichnung des Bestandobjekts nach elektronischer Datenumschreibung vom Eisenbahnbuch ins Grundbuch.OGH 2 Ob 164/12z, 29.08.2013
- Es ist somit im Sinn der dargelegten Rechtsprechung auch im gegenständlichen Weitergewährungsverfahren die durch das Inkrafttreten der „Härtefallregelung“ nach § 255 Abs 3a und Abs 3b ASVG bewirkte Rechtsänderung zu berücksichtigen. Die vom erkennenden Senat in den Entscheidungen 10 ObS 77/12i und 10 ObS 156/11f vertretene gegenteilige Rechtsansicht wird nicht aufrechterhalten.OGH 10 ObS 146/12m, 29.01.2013
- Hier: zu § 337 Abs 1 und 3 BVergG 2006 idF BGBl I Nr 10/2012.OGH 7 Ob 212/12w, 23.01.2013
- Hier: § 773 Abs 3 ABGB.OGH 4 Ob 98/11g, 09.08.2011
- Hier: Änderung von § 25 Abs 1 stmk NaturschutzG.OGH 4 Ob 57/10a, 05.10.2010
- Hier: Authentisch interpretierte Bestimmungen.OGH 4 Ob 53/09m, 08.09.2009
- Hier: Änderung der EinstV zum stmkPGG mit dem Landesgesetz LGBl 2007/40.OGH 10 ObS 23/09v, 12.05.2009
- Hier: GewRÄG 2001.OGH 4 Ob 86/08p, 08.07.2008
- Hier: Aufhebendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (§ 148i Abs 1 BSVG).OGH 10 ObS 135/07m, 18.12.2007
- In Betracht kommen eine gesetzliche Übergangsbestimmung, aber auch der Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes.OGH 10 ObS 135/07m, 18.12.2007
- Hier: Im vorliegenden Fall bestimmt die Übergangsbestimmung des § 627 Abs 2 ASVG ausdrücklich, dass auf Antrag der Witwe (des Witwers), der bis längstens zum 31. Dezember 2008 zu stellen ist, die Abs 3 - 5 des § 264 ASVG in der Fassung des SVÄG 2006, BGBl I 2006/130, auch auf Versicherungsfälle des Todes anzuwenden sind, die nach dem 1. Juni 2004 und vor dem 1. Jänner 2006 eingetreten sind.OGH 10 ObS 132/05t, 17.08.2006
- Hier: Eine Änderung der Rechtslage kann auch in einer bindenden Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs bestehen.OGH 6 Ob 309/05t, 26.01.2006
- Hier: Während des Rekursverfahrens eingetretene Rechtsänderung durch EU-Erweiterung. Unterhaltsvorschuss in Österreich lebender Kinder polnischer Staatsangehörigkeit für Zeitspannen vor und nach dem EU-Beitritt Polens.OGH 6 Ob 263/04a, 17.02.2005
- Bei Dauerrechtsverhältnissen ist im Falle einer Gesetzesänderung mangels abweichender Übergangsregelung der in den zeitlichen Geltungsbereich des neuen Gesetzes reichende Teil des Dauertatbestands danach zu beurteilen.OGH 6 Ob 263/04a, 17.02.2005
- Hier: Änderungen von § 2 Abs 2 BBetrG durch die Asylrechtsnovelle 2003 (BGBl I Nr 101/2003).OGH 4 Ob 48/04v, 30.03.2004
- Hier: § 1333 Abs 3 ABGB in der Fassung des ZinsRÄG 2002.OGH 1 Ob 46/03a, 10.02.2004
- Hier: Rückwirkung der Aufhebung angeordnet.OGH 4 Ob 71/03z, 20.05.2003
- Hier: § 39 Abs 6a WGG in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2002.OGH 4 Ob 71/03z, 20.05.2003
- Bei einem eine Gesetzesbestimmung aufhebenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs hängt die Auswirkung auf anhängige Verfahren vom Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs ab.OGH 4 Ob 71/03z, 20.05.2003
- Hier: § 159 StGB.OGH 2 Ob 71/02h, 18.04.2002
- Bei deliktischen Schuldverhältnissen bildet im Bereich der Verschuldenshaftung der Zeitpunkt der schädigenden Handlung den intertemporal maßgeblichen Anknüpfungspunkt.OGH 2 Ob 71/02h, 18.04.2002
- Hier: Änderung des § 1 Z 1 KGEG durch BGBl 2002/40.OGH 10 ObS 51/02a, 16.04.2002
- Ändert sich die Rechtslage nach dem Urteil der ersten oder zweiten Instanz, dann ist im Einzelfall zu prüfen, ob Übergangsvorschriften regeln, welche Norm nun anzuwenden ist.OGH 10 ObS 51/02a, 16.04.2002
- Eine Änderung der materiellen Rechtslage nach Schluss der Verhandlung erster Instanz ist im Rechtsmittelverfahren nur dann maßgebend, wenn die neuen Bestimmungen nach dem bedeutsamen Übergangsrecht schon auf die im anhängigen Rechtsstreit zu klärenden materiellrechtlichen Fragen anwendbar wären.OGH 1 Ob 261/01s, 27.11.2001
- Hier: Aufhebendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (§ 294 Abs 1 ASVG).OGH 10 ObS 261/01g, 30.10.2001
- Die Änderung der Rechtslage ist in jeder Lage des Verfahrens, auch noch in dritter Instanz, zu beachten.OGH 10 ObS 261/01g, 30.10.2001
- Hier: Die aus welchem Grund auch immer erfolgte Rechtsänderung (Erlassung der Kärntner Wasserschongebietsverordnung 1998) kann an der einmal rechtmäßig bewirkten "sukzessiven Zuständigkeit" des Gerichts im Sinn des § 117 Abs 4 WRG nichts ändern.OGH 1 Ob 193/00i, 25.07.2000
- Hier: § 17 Abs 1 und § 25 Abs 1 BundesbahnG 1992.OGH 5 Ob 2001/96t, 25.11.1997
- Hier: Ist der Geschäftsraummieter vor dem 1. März 1994 verstorben, kann § 46a Abs 2 MRG nicht angewendet werden.OGH 5 Ob 2307/96t, 08.10.1996
- Vgl, EvBl 1977/219, JBl 1976,481.OGH 1 Ob 512/95, 27.01.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 98.
- OGH 7 Ob 3/26f, 24.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/25p, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 86/25z, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 49/25h, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 143/23m, 19.11.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 83/24y, 24.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 37/24k, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 34/24a, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 84/23w, 15.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 62/23t, 14.02.2024, Fall aus Steiermark
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