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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.11.2019 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 110/19s

Worum es ging: Dürfen Angaben zur Garantie im Onlineshop hinter einem Aufklappfeld stehen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

KSchG § 29 KSchG § 5c KSchG § 6 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 510

Entscheidungstext

58 Absätze, 20.802 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.11.2019

Geschäftszahl

5Ob110/19s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, *****, vertreten durch die Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch die Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 24. April 2019, GZ 5 R 176/18s-12, mit dem das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 15. Oktober 2018, GZ 24 Cg 92/18x-8, in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom selben Tag, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass es einschließlich der in Rechtskraft erwachsenen Spruchpunkte lautet:

„1. Die beklagte Partei hat es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sie von ihr geschlossenen Verträgen zugrunde legt und/oder in hierbei verwendeten Formblättern, die Klauseln

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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