OGH 6 Ob 120/20w
Worum es ging: Kann ich ein Wohnrecht an meinem Miteigentumsanteil eintragen lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. An einem bloß rechnerischen Anteil an einer Liegenschaft können weder ein Wohnungsgebrauchsrecht noch ein Fruchtgenuss an einem bestimmten Raum begründet werden, weil einem schlichten Miteigentümer kein Recht auf einen bestimmten Teil zusteht. Nötig sind die Zustimmung der übrigen Miteigentümer und die Eintragung auf der ganzen Liegenschaft. Bei Wohnungseigentum ist es anders.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht, 23.03.2020, 5 R 11/20d-15
Zitierte Paragrafen
ABGB § 828 ABGB § 863 GBG 1955 § 3 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
26 Absätze, 5.956 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.09.2020
Geschäftszahl
6Ob120/20w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. S*, 2. K*, beide vertreten durch Dr. Gerhard Hackenberger und Mag. Jürgen Greilberger, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei G*, vertreten durch Dr. Christiane Loidl, Rechtsanwältin in Graz, als Verfahrenshelferin, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht vom 23. März 2020, GZ 5 R 11/20d-15, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
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