OGH 5 Ob 190/20g
Worum es ging: Muss ich im Rechtsmittel jeden Grund einzeln bekämpfen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn Sie die rechtliche Beurteilung bekämpfen, prüft das Gericht sie grundsätzlich nach allen Richtungen. Stützt sich die Entscheidung aber auf mehrere voneinander unabhängige Tatsachen und wenden Sie sich nur gegen eine davon, bleiben die anderen unangetastet.
Das internationale Kaufrecht ist Teil der österreichischen Rechtsordnung und daher von einer Rechtswahl grundsätzlich mitumfasst. Wenn Sie es nicht anwenden wollen, müssen Sie seine Anwendung ausdrücklich oder zumindest erkennbar ausschließen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 21.08.2020, 3 R 19/20y-192
Zitierte Paragrafen
UGB § 377 UGB § 379 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
23 Absätze, 4.561 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.11.2020
Geschäftszahl
5Ob190/20g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V*****, Türkei, vertreten durch Handan Ilhan, Rechtsanwältin in Istanbul (Einvernehmensanwältin Mag. Irene Oberschlick, Rechtsanwältin in Wien), gegen die beklagte Partei A-*****, vertreten durch Hausberger Moritz Schmidt, Rechtsanwälte in Wörgl, wegen 543.492,87 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 21. August 2020, GZ 3 R 19/20y-192, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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