Muss ich im Rechtsmittel jeden Grund einzeln bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter, Rechtsmittelwerber
Wenn Sie die rechtliche Beurteilung bekämpfen, prüft das Gericht sie grundsätzlich nach allen Richtungen. Stützt sich die Entscheidung aber auf mehrere voneinander unabhängige Tatsachen und wenden Sie sich nur gegen eine davon, bleiben die anderen unangetastet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 19.08.2026 (174 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden Tatsachen abgeleitet wird und sich die Rechtsausführungen nur auf eine dieser Tatsachen, nicht aber auch auf die anderen beziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auf den im erstgerichtlichen Verfahren erhobenen Gegenveröffentlichungsantrag ist die Beklagte bereits in ihrer Berufung nicht zurückgekommen.OGH 7 Ob 185/22i, 25.01.2023
- Die Missachtung dieses Grundsatzes kann Amtshaftungsansprüche begründen.OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022
- Ein selbständiger Anspruchsgrund kann nicht anders behandelt werden.OGH 1 Ob 131/22d, 14.09.2022
- Der Mitverschuldenseinwand aufgrund verschiedener, voneinander abgrenzbarer Verhaltensvorwürfe gegenüber dem Kläger betrifft selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen.OGH 6 Ob 44/20v, 22.10.2020
- Hier: Einwendung der Verletzung der Schadenminderungspflicht.OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017
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- Das Berufungsgericht darf nicht von sich aus eine rechtliche Beurteilung in Bezug auf eine selbständige Einwendung vornehmen, wenn die Berufung die diesbezügliche Rechtsansicht des Erstgerichts nicht bekämpft hat.OGH 6 Ob 131/15f, 26.11.2015
- Hier: Zum Einwand des Wegfalls der Geschäftsgrundlage enthielt schon die Berufung der Beklagten keine inhaltlichen Ausführungen. Dieser selbständige Einwand ist daher nicht mehr zu prüfen.OGH 1 Ob 229/14d, 22.01.2015
- Hier: Verfahren nach § 52 WEG.OGH 5 Ob 129/14b, 23.10.2014
- Auf die vom Berufungsgericht formulierte Zulassungsfrage, welcher hier nur theoretisch-abstrakte Bedeutung zukommt, muss daher nicht eingegangen werden.OGH 5 Ob 33/14k, 13.03.2014
- Verfahren nach § 37 MRG.OGH 5 Ob 72/13v, 17.12.2013
- Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wird, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 7 Ob 214/13s, 11.12.2013
- Hier: Zuständigkeit nach Art 5 Nr 3 EuGVVO.OGH 9 Ob 30/13x, 27.08.2013
- Hier: Vertragsaufhebung wegen arglistiger Irreführung.OGH 4 Ob 224/10k, 10.05.2011
- Hier: Ob ein Bestandobjekt dem Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt eine rechtlich selbständige Frage.OGH 5 Ob 154/10y, 09.02.2011
- Hier: Unterlassung der Aufnahme der Lösungsbefugnis in den Spruch nicht gerügt.OGH 5 Ob 149/10p, 24.01.2011
- Die Passivlegitimation betrifft eine rechtlich selbständige Frage.OGH 5 Ob 189/09v, 19.01.2010
- Die rechtliche Überprüfung einer Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht erfolgt nur insoweit, als im Rahmen einer Rechtsrüge Rechtsfragen zu (selbstständigen) Ansprüchen und Einwendungen ausgeführt worden sind.OGH 4 Ob 80/09g, 09.06.2009
- Tritt der Rechtsmittelwerber der Beurteilung einer selbstständigen Rechtsfrage durch das Rekursgericht in seinem Revisionsrekurs nicht entgegen, ist diese Rechtsansicht nicht mehr zu überprüfen.OGH 5 Ob 193/08f, 13.01.2009
- Der Rechtsmittelwerber muss jedoch Rechtsgründe, denen in sich geschlossene - also selbständige rechtserzeugende, rechtshemmende oder rechtsvernichtende - Tatsachen zugrundeliegen, behandeln, damit sie nicht aus dem Nachprüfungsrahmen herausfallen.OGH 17 Ob 28/08d, 16.12.2008
- Hier: Einwendung der Schadenminderungspflicht.OGH 4 Ob 86/08p, 08.07.2008
- Kommt daher der Revisionswerber in seiner Revision auf bestimmte Rechtsgründe oder selbstständige Einwendungen nicht mehr zurück, so sind diese damit aus der ansonsten umfassenden Beurteilungspflicht des Obersten Gerichtshofs ausgeschieden.OGH 5 Ob 148/07m, 11.12.2007
- Hier: Rekurs über eine Klagsänderung stützte sich nicht darauf, dass die bezirksgerichtliche Wertzuständigkeit überschritten worden sei. Das Rekursgericht hätte hier nur im Rahmen des Vorbringens der Beklagten (Frage der erheblichen Erschwerung oder Verzögerung des Verfahrens) die Zulässigkeit der Klagsänderung prüfen dürfen.OGH 7 Ob 41/07s, 18.04.2007
- Nach der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs können, wenn in der Berufung nur in bestimmten Punkten eine Rechtsrüge ausgeführt wurde, andere Punkte in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden, jedenfalls wenn es um mehrere selbstständig zu beurteilende Rechtsfragen geht.OGH 8 Ob 120/06i, 23.11.2006
- Hier: Der Einwand der mangelnden Aktivlegitimation wurde im Rechtsmittelverfahren nicht aufrechterhalten.OGH 6 Ob 70/05w, 25.08.2005
- Hat die Rechtsrüge in zweiter Instanz nur einen bestimmten Aspekt aufgegriffen, wurde das Ersturteil aber nicht aus dem nunmehr relevierten Grund bekämpft, dann kann die diesbezügliche rechtliche Beurteilung im Revisionsverfahren nicht mehr bekämpft werden. Der geltend gemachte Revisionsgrund ist daher nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 10 Ob 41/04h, 08.06.2004
- Wurde eine vom Erstgericht materiell unrichtig gelöste Rechtsfrage in der Berufung nicht geltend gemacht, kann diese Frage nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens sein.OGH 9 ObA 235/97t, 27.08.1997
- Hier: Rechtsrüge, die sich nicht nur - wie vom Berufungsgericht angenommen - auf Unterlassungsbegehren sondern auch auf Widerrufsbegehren und Veröffentlichungsbegehren bezieht.OGH 4 Ob 18/92, 18.02.1992
- Hier: KündigungsgründeOGH 4 Ob 536/91, 28.05.1991
- Auch im Rahmen der Überprüfung der rechtlichen Beurteilung nach allen Richtungen ist das Rechtsmittelgericht an den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt gebunden und hat sich auf den aus dem Parteivorbringen sich ergebenden Streitgegenstand zu beschränken.OGH 7 Ob 618/89, 06.07.1989
- Bei einem mehrere Ansprüche erfassenden Schadenersatzbegehren sind die einzelnen Ansprüche nur dann im Rahmen der Rechtsrüge zu prüfen, wenn die Rechtsrüge hinsichtlich jedes dieser Ansprüche ordnungsgemäß ausgeführt ist.OGH 8 Ob 560/87, 25.02.1988
- Dabei hat es auch nach Neuregelung des § 84 ZPO durch die ZVN 1983 zu bleiben.OGH 14 Ob 86/86, 27.05.1986
- Hier: Die Rechtsrüge bezog sich nur auf einen von mehreren Ansprüchen.OGH 1 Ob 704/83, 10.10.1983
- Hier: Abweisung eines Teilbetrages.OGH 7 Ob 635/81, 29.04.1982
- WiderklageOGH 7 Ob 501/81, 14.01.1982
- Teil einer Gegenforderung.OGH 7 Ob 585/77, 23.06.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043338 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 174.
- OGH 8 ObA 23/26d, 19.08.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 217/25z, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 9/26v, 10.03.2026
- OGH 9 Ob 113/25w, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 21/25m, 30.10.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 9 ObA 64/25i, 23.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 124/25s, 16.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 200/24h, 23.09.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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