OGH 9 Ob 49/20a
Worum es ging: Kann ich meinen Beitritt zu einer Gesellschaft rückwirkend beseitigen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
In der Regel nein. Mängel eines Gesellschaftsvertrags können meist nur für die Zukunft geltend gemacht werden, weil sonst Gesellschaft und Rechtsverkehr gefährdet wären. Anderes gilt beim bloßen Treuhandvertrag über eine Beteiligung: Dort schmälert ein Rücktritt weder den Gesellschafterkreis noch das Gesellschaftsvermögen, sodass die Einschränkung nicht gerechtfertigt ist.
Gegen Ihren Vertragspartner. Hat die Bank die Aktien im eigenen Namen verkauft, erklären Sie den Rücktritt ihr gegenüber, und das Geschäft wird nach den allgemeinen Regeln rückabgewickelt. War die Bank dagegen nur Vermittlerin oder Vertreterin, besteht mit ihr gar kein Kaufvertrag, von dem Sie zurücktreten könnten.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 11.03.2020, 22 Cg 113/19i-11
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 27.05.2020, 3 R 19/20s-16
Zitierte Paragrafen
KSchG § 3 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
44 Absätze, 12.088 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2020
Geschäftszahl
9Ob49/20a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen und Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau, Hon.-Prof. Dr. Dehn, Dr. Hargassner und Mag. Korn in der Rechtssache der klagenden Partei A***** K*****, vertreten durch Mag. Jörg Zarbl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Marschall & Heinz Rechtsanwalts-Kommanditpartnerschaft in Wien, wegen 24.150 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 27. Mai 2020, GZ 3 R 19/20s-16, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 11. März 2020, GZ 22 Cg 113/19i-11, nicht Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision der beklagten Partei wird zurückgewiesen.
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