Kann ich meinen Beitritt zu einer Gesellschaft rückwirkend beseitigen?
günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschafter, Anleger, Treuhänder, Gläubiger
In der Regel nein. Mängel eines Gesellschaftsvertrags können meist nur für die Zukunft geltend gemacht werden, weil sonst Gesellschaft und Rechtsverkehr gefährdet wären. Anderes gilt beim bloßen Treuhandvertrag über eine Beteiligung: Dort schmälert ein Rücktritt weder den Gesellschafterkreis noch das Gesellschaftsvermögen, sodass die Einschränkung nicht gerechtfertigt ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Mängel des Gesellschaftsvertrages können regelmäßig nur für die Zukunft, somit mit Wirkung ex nunc, geltend gemacht werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Rücktritt nach § 5 KMG aF vom Treuhandvertrag.OGH 9 Ob 49/20a, 17.12.2020
- Durch den bloßen Rücktritt eines bloßen Treuhandkommanditisten einer Publikumsgesellschaft vom Treuhandvertrag kann es von vornherein nicht zu einer Schmälerung des Gesellschafterkreises oder des Gesellschaftsvermögens kommen; eine Einschränkung der Wirkungen des Rücktritts ist hier somit sachlich nicht gerechtfertigt.OGH 6 Ob 220/20a, 25.11.2020
- Hier: AG.OGH 7 Ob 77/10i, 30.03.2011
- Ein gesellschaftsrechtlicher Einbringungsvorgang, der die Qualifikation einer Unternehmensveräußerung iSd § 12 Abs 3 aF MRG erbringt, führt kraft Gesetzes zum Eintritt des Unternehmenserwerbers in das gesamte Mietverhältnis mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen; es kommt aus Gründen des Verkehrsschutzes einer Anfechtung eines solchen Veräußerungsvorganges jedenfalls im Außenverhältnis - also auch zum Vermieter - nur ex-nunc-Wirkung zu. Für die nachträgliche Aufhebung oder "Berichtigung" eines Sacheinlagevertrages kann nichts anderes gelten.OGH 5 Ob 2267/96k, 08.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 9 Ob 49/20a, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 58/20z, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 220/20a, 25.11.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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