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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 04.02.2021 · Fall aus Steiermark

OGH 5 Ob 11/21k

Worum es ging: Wo kann ich wegen manipulierter Abgaswerte klagen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

In jenem Land, in dem Sie das Fahrzeug erworben haben. Wurde ein Auto vom Hersteller in einem Mitgliedstaat mit einer Software zur Manipulation der Abgaswerte ausgestattet und danach bei einem Dritten in einem anderen Mitgliedstaat gekauft, ist der Schaden dort eingetreten. Die Gerichte dieses Landes sind daher zuständig.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1295 ABGB § 1323 ABGB § 874

Entscheidungstext

34 Absätze, 7.623 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.02.2021

Geschäftszahl

5Ob11/21k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. MMag. A***** T*****, 2. Mag. A***** T*****, beide vertreten durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei V***** AG, *****, Deutschland, vertreten durch die Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 16.296,90 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 24. Mai 2019, GZ 5 R 43/19m-19, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt vom 1. Februar 2019, GZ 29 Cg 52/18t-15, abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

I. Das Revisionsrekursverfahren wird fortgesetzt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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