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Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch · unverändert seit 1917

ABGB § 1295

Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze: 1) von dem Schaden aus Verschulden; § 1295. (1)Jedermann ist berechtigt, von dem Beschädiger den Ersatz des Schadens, welchen dieser ihm aus Verschulden zugefügt hat, zu fordern; der Schaden mag durch Übertretung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden sein. (2)Auch wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise absichtlich Schaden zufügt, ist dafür verantwortlich, jedoch falls dies in Ausübung eines Rechtes geschah, nur dann, wenn die Ausübung des Rechtes offenbar den Zweck hatte, den anderen zu schädigen.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Nach der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts steht Ihnen Unterhalt zu, wenn Sie zuvor den Haushalt geführt haben und die Forderung kein Rechtsmissbrauch ist. Haben Sie den Haushalt aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung über Ihr Zusammenleben nicht geführt, schadet das nicht.

Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten ist auch gegenüber Dritten geschützt, wenn diese bewusst mit dem Ehegatten zu Ihrem Nachteil zusammenwirken. Wird nach der Scheidung rechtzeitig ein Aufteilungsantrag gestellt, lebt dieser Anspruch in Ihrem Aufteilungsanspruch fort. Auch dieser Anspruch ist gegen Eingriffe Dritter in gleicher Weise geschützt.

Es kommt nicht allein darauf an, was ausdrücklich vereinbart wurde. Auch die Erfüllung und Durchführung eines Vertrags hat nach Treu und Glauben zu erfolgen, besonders gegenüber jenen, mit denen Sie in konkreten Rechtsbeziehungen stehen. In einer Gemeinschaft gilt darüber hinaus eine weitergehende Treuepflicht, die unter Umständen sogar verlangt, die Interessen des anderen aktiv wahrzunehmen.

Eine allgemeine Pflicht, über alles aufzuklären, was Sie vom Vertrag abhalten könnte, besteht nicht. Das Verschweigen ist nur dann verwerflich, wenn Sie nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte eine Mitteilung erwarten durften.

Der Verkäufer muss Sie aufklären, wenn Sie deutlich gemacht haben, dass Ihnen ein bestimmter Punkt besonders wichtig ist und Sie dazu Auskunft wollen. Dasselbe gilt, wenn er wegen seiner überlegenen Fachkenntnisse zugleich als Ihr Berater auftritt; dann muss er Sie über jene Umstände aufklären, deren Bedeutung Sie mangels Fachwissen nicht erkennen, die für Ihre Entscheidung aber maßgeblich gewesen wären.

Verwendet eine Bank eigene Vertragsformulare, muss sie geschäftlich unerfahrene Kunden aufklären. Sie soll damit verhindern, dass Sie sich über den Umfang Ihrer eigenen Verpflichtungen wesentlich irren.

Ja. Zu den Sorgfaltspflichten des Verkäufers gehört die wahrheitsgemäße und vollständige Aufklärung über bekannte Vorschäden, besonders wenn Sie ausdrücklich danach fragen oder erkennbar Wert darauf legen. Für die Anfechtung wegen Irrtums kommt es dabei nicht auf ein Verschulden des Verkäufers an; das zählt erst beim Schadenersatz.

Ein Gastwirt muss für den sicheren Zustand seines Hauses und auch des Zugangs dazu sorgen. Dazu gehört, den Eingang und den Gehsteig unmittelbar davor von Schnee und Eis zu räumen oder zu streuen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob mit Ihnen bereits ein Vertrag zustande gekommen ist.

Wer ein Geschäft betreibt, muss gegenüber Personen, die das Geschäft in Kaufabsicht betreten, für die Sicherheit der Räume sorgen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis. Deshalb haftet der Geschäftsinhaber für das Fehlverhalten seiner Leute wie für eigenes.

Ja. Ist das bestellte Werk unbrauchbar, können Sie den gesamten dafür bezahlten Werklohn als Schadenersatz zurückverlangen. Das gilt etwa für die misslungene Reparatur eines Fahrzeugmotors.

Der Anspruch aus der Gewährleistung setzt kein Verschulden des Unternehmers voraus. Er besteht also auch dann, wenn den Unternehmer kein Vorwurf trifft.

Sie können die Zahlung des Werklohns auch dann verweigern, wenn nur geringfügige Mängel vorliegen. Das gilt nur dann nicht, wenn das Zurückhalten reine Schikane wäre.

Beendet der Hauptmieter sein Mietverhältnis freiwillig, ohne auf die Untermiete Rücksicht zu nehmen, muss er dem Untermieter den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nicht, wenn er das Untermietverhältnis ohnehin auflösen hätte dürfen.

Wird ein geleastes Fahrzeug bei einem Unfall zerstört, ersetzt der Schädiger den Wert, den die Wiederbeschaffung kostet. Den Unterschied zu den noch offenen Leasingraten müssen Sie selbst tragen.

Der Vermieter hat gegenüber Ihnen und Ihren Angehörigen Schutz- und Sorgfaltspflichten, vor allem bei Gefahrenquellen, die mit dem Zustand des Mietobjekts zusammenhängen und nicht für jeden leicht erkennbar sind. Er muss Sie davor schützen, soweit ihm das zumutbar ist, zumindest aber warnen. Verletzt er eine dieser Pflichten, haftet er für Schäden an Ihrer Person und Ihrem Eigentum.

Wer Sie befördert, muss auch darauf achten, dass Sie dabei körperlich nicht zu Schaden kommen; das gehört zum Beförderungsvertrag. Werden Sie dennoch verletzt, müssen Sie das Verschulden der Leute des Unternehmens nicht beweisen. Das Unternehmen muss beweisen, dass es kein Verschulden trifft.

In der Regel nicht. Übliche leichte Verstöße gegen die Sportregeln, durch die es zu Körperverletzungen kommt, sind meist nicht rechtswidrig. Das gilt für alle gemeinsam ausgeübten Sportarten, bei denen die Nähe der Teilnehmer zu Verletzungen führen kann. Erst wenn das Verhalten über einen immer wieder vorkommenden typischen Regelverstoß hinausgeht, kann Ersatz zustehen.

Ja. Wer eine Arbeit übernimmt, die üblicherweise ein Fachmann macht und die bei unsachgemäßer Ausführung erkennbar gefährlich ist, handelt schuldhaft, wenn ihm die nötigen Fachkenntnisse fehlen. Das gilt auch, wenn Sie die Arbeit bloß aus Gefälligkeit machen, etwa beim Montieren einer Armatur.

Werden bei der Reparatur beschädigte Teile durch neue ersetzt, wird geprüft, ob Sie dadurch einen Vorteil haben. Einen Vorteil, den Sie ohne den Schaden nicht gehabt hätten, muss sich der Schädiger anrechnen lassen. Er darf den Unterschied zwischen dem Wert der unbeschädigten und der mit neuen Teilen reparierten Sache von den Reparaturkosten abziehen.

Der Hersteller haftet auch dem Endverbraucher, weil der erste Kaufvertrag Schutzwirkungen zugunsten dessen entfaltet, der über eine Kette von Verträgen berechtigt ist. Er darf keine technisch mangelhaften Sachen in Verkehr bringen und muss auf Gefahren hinweisen, mit deren Eintritt er rechnen musste. Wer sich als Hersteller ausgibt, haftet auch dann, wenn er die Ware nicht selbst erzeugt hat; unter mehreren Beteiligten haftet nur jener, aus dessen Bereich der Fehler stammt.

Ja. Wer sich ohne die erforderlichen Fachkenntnisse an eine Arbeit macht, die üblicherweise ein Fachmann erledigt und die bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar gefährlich ist, handelt schuldhaft. Geschieht das in einem Haus, in dem erkennbar auch beim Hauseigentümer und bei anderen Mietern Schaden entstehen kann, sind auch diese unmittelbar geschädigt und können Ersatz fordern.

Reparaturkosten können Sie auch ohne tatsächliche Reparatur verlangen, aber nicht in voller Höhe, wenn sie höher sind als der Wertverlust der Sache. Sonst erhielten Sie mehr als den Ausgleich für den erlittenen Schaden und wären auf Kosten des Schädigers bereichert.

Nein. Haben Sie die für einen bestimmten Bereich geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten, ereignet sich der Unfall aber außerhalb dieses Bereichs, wird Ihnen die Überschreitung nicht angelastet. Ebenso wenig, wenn Sie im Zeitpunkt des Bremsentschlusses ohnehin nur mehr so schnell fuhren, wie es erlaubt war.

Eine Gemeinde haftet für eigenes Verschulden ihrer leitenden Funktionäre, wenn ihre Organisation nicht ausreicht, um Schneeräumung und Streuung sicherzustellen. Dazu zählen etwa ungeeignete Maschinen oder eine mangelhafte Unterweisung und Beaufsichtigung der eingesetzten Helfer.

Ja, gegenüber dem Mieter und den Personen, die mit ihm im Haushalt leben: Der Vermieter muss die Zugangswege zum Haus ausreichend streuen. Wie hoch der Mietzins ist, spielt dafür keine Rolle. Bloße Besucher und Kunden sind vom Schutz des Mietvertrags dagegen nicht erfasst; bei Geschäftsräumen sind aber die dort arbeitenden Arbeitnehmer geschützt.

Ob ausreichend gestreut wurde, wird nach objektiven Maßstäben beurteilt. Die Grenze ergibt sich einerseits aus dem Bedarf des Verkehrs, andererseits aus dem, was dem Streupflichtigen zumutbar ist. Bei anhaltendem Schneefall oder ständig neuem Glatteis ist ununterbrochenes Räumen nicht zumutbar.

Werden Sie im Verkehr durch eine plötzlich auftretende Gefahr zu raschem Handeln gezwungen und wählen Sie dabei eine Maßnahme, die sich im Nachhinein als falsch erweist, wird Ihnen das nicht als Mitverschulden angerechnet.

Auf der Piste hat der vordere, langsamere Fahrer Vorrang. Diese Regel entspricht der Natur des Skilaufs, ist klar erkennbar und allgemein anerkannt.

Sie müssen kontrolliert fahren, das vor Ihnen liegende Gelände genau beobachten und Ihre Geschwindigkeit den Geländeverhältnissen anpassen.

Ja. Der Besitzer eines Gebäudes muss Gänge und Treppen in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand halten; dazu kann auch eine ausreichende Beleuchtung des Zugangs gehören. Erleiden Sie als Mieter durch einen mangelhaften Zugang einen Schaden, muss der Vermieter ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

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