OGH 5 Ob 51/21t
Worum es ging: Bekomme ich immer eine Frist, um einen Formfehler zu beheben?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Grundsätzlich können Sie Formfehler in einem Rechtsmittel verbessern. Verletzen Sie eine Formvorschrift aber trotz wiederholter Belehrung absichtlich, etwa um sich Anwaltskosten zu ersparen, wird das Rechtsmittel ohne Verbesserungsfrist zurückgewiesen.
Zeigt sich am gesamten Schriftsatz, dass ein Formfehler absichtlich eingebaut wurde, um über ein Verbesserungsverfahren Zeit zu gewinnen, ist das ein Missbrauch. In einem solchen Fall wird die Verbesserung verweigert.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Rekursgericht, 20.01.2021, 5 R 6/21y-29
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.04.2021
Geschäftszahl
5Ob51/21t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** P*****, gegen die beklagte Partei M***** G*****, wegen 150.000 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Rekursgericht vom 20. Jänner 2021, GZ 5 R 6/21y-29, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die als außerordentlicher Revisionsrekurs zu wertende Eingabe der Klägerin vom 8. 3. 2021 wird zurückgewiesen.
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