Bekomme ich immer eine Frist, um einen Formfehler zu beheben?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Grundsätzlich können Sie Formfehler in einem Rechtsmittel verbessern. Verletzen Sie eine Formvorschrift aber trotz wiederholter Belehrung absichtlich, etwa um sich Anwaltskosten zu ersparen, wird das Rechtsmittel ohne Verbesserungsfrist zurückgewiesen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Wenn der Rechtsmittelwerber trotz wiederholt gegebener Rechtsbelehrungen die Formvorschrift des § 467 Z 5 ZPO absichtlich verletzt (um Rechtsanwaltskosten zu sparen), dann steht in klarer und eindeutiger Weise fest, dass die Vorschriften der §§ 84, 85 ZPO nur missbraucht werden sollen. Das mangelhafte Rechtsmittel ist ohne Gewährung einer Frist gemäß § 85 Abs 2 ZPO zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zurückweisung des Revisionsrekurses ohne Verbesserungsversuch, da die Partei im Verfahren wiederholt auf die Anwaltspflicht hingewiesen wurde und dennoch einen nicht von einem Rechtsanwalt unterfertigten Revisionsrekurs einbrachte.OGH 8 Ob 97/25k, 30.09.2025
- Hier: Unzweifelhafte Kenntnis vom Verbesserungserfordernis (Originalunterschrift fehlte auch bei den weiteren Rekursen offenbar absichtlich).OGH 3 Ob 26/19y, 20.02.2019
- Hier: Rechtsmittelwerber vertritt im Revisionsrekurs ausdrücklich und trotz Kenntnis der Rechtslage aus Vorentscheidungen die Ansicht, keine Anwaltsfertigung zu benötigen.OGH 7 Ob 50/17d, 29.03.2017
- Hier: Handschriftliche, weitgehend unleserliche Eingabe mit beleidigenden Äußerungen.OGH 8 Nc 36/16k, 16.01.2017
- Auch wenn einer Partei regelmäßig gemäß §§ 84 f ZPO die Möglichkeit einzuräumen ist, Formmängel einer Prozesshandlung - zu denen auch die fehlende anwaltliche Vertretung gehört - innerhalb einer vom Gericht zu setzenden Frist zu beheben, gilt dies doch in jenen Fällen nicht, wo die Partei ihre Eingabe im Bewusstsein ihrer Fehlerhaftigkeit eingebracht hat.OGH 1 Ob 94/09v, 26.05.2009
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verletzung der Formvorschrift des § 520 Abs 1 ZPO.OGH 1 Ob 94/09v, 26.05.2009
- Hier: Anwaltspflicht musste wegen bisherigen, wiederholt erteilten Verbesserungsaufträgen ebenso bekannt sein wie der Umstand, dass neue Verfahrenshilfeanträge nur bei geänderten Verhältnissen Erfolg haben können.OGH 3 Ob 185/06m, 13.09.2006
- Nur dann, wenn eine Partei prozessuale Formvorschriften absichtlich und rechtsmissbräuchlich verletzt, ist ihr die Möglichkeit der Verbesserung zu versagen.OGH 10 Ob 66/05m, 28.06.2005
- Ob ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist grundsätzlich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.OGH 1 Ob 196/04m, 12.10.2004
- Hier: "Leerer Rekurs".OGH 1 Ob 196/04m, 12.10.2004
- Auch im Verfahren außer Streitsachen.OGH 1 Ob 196/04m, 12.10.2004
- Hier: Berufung ohne Anfechtungserklärung, Anfechtungsgründe und Unterschrift eines Rechtsanwalts trotz entsprechender Belehnung.OGH 7 Ob 623/92, 12.11.1992
- Die Bestimmung der ZPO über die Möglichkeit der Verbesserung von Formgebrechen haben den Zweck, eine Partei von Nachteilen zu schützen, die versehentlich oder in Unkenntnis der Formvorschriften einen Formfehler begeht. Sie finden aber dort ihre Grenze, wo sie ausschließlich zur Verschleppung oder Verzögerung des Verfahrens benützt werden.OGH 3 Ob 110/91, 23.10.1991
- Hier: AblehnungssacheOGH 8 Ob 527/89, 23.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 66.
- OGH 8 Ob 97/25k, 30.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3Ob185/23m (3Ob186/23h), 13.11.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 236/21y, 14.02.2022
- OGH 5 Ob 51/21t, 13.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 129/18h, 28.08.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 193/17i, 15.11.2017, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 119/16k, 11.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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