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Bekomme ich immer eine Frist, um einen Formfehler zu beheben?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Grundsätzlich können Sie Formfehler in einem Rechtsmittel verbessern. Verletzen Sie eine Formvorschrift aber trotz wiederholter Belehrung absichtlich, etwa um sich Anwaltskosten zu ersparen, wird das Rechtsmittel ohne Verbesserungsfrist zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (66 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1965)

Wenn der Rechtsmittelwerber trotz wiederholt gegebener Rechtsbelehrungen die Formvorschrift des § 467 Z 5 ZPO absichtlich verletzt (um Rechtsanwaltskosten zu sparen), dann steht in klarer und eindeutiger Weise fest, dass die Vorschriften der §§ 84, 85 ZPO nur missbraucht werden sollen. Das mangelhafte Rechtsmittel ist ohne Gewährung einer Frist gemäß § 85 Abs 2 ZPO zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036385 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 66.

Im Gesetz

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