OGH 5 Ob 44/21p
Worum es ging: Wo muss mein Geburtsdatum in der Grundbuchsurkunde stehen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Es genügt, wenn Ihr Geburtsdatum an irgendeiner Stelle der Urkunde steht, am Anfang, im Text oder bei der Unterschrift. Wichtig ist nur, dass Sie dadurch eindeutig zu erkennen sind. Beim Vertreter ist ein Geburtsdatum nicht nötig.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Meidling, 23.10.2020
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 13.01.2021, 7 R 280/20d
Zitierte Paragrafen
ABGB § 433 AußStrG Art. 10 § 2 GBG 1955 § 27 GBG 1955 § 31 GBG 1955 § 94
Entscheidungstext
61 Absätze, 17.488 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.04.2021
Geschäftszahl
5Ob44/21p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin R* eGen, *, vertreten durch Dr. Norbert Zeger & Partner, öffentlicher Notar in Krems, wegen Einverleibung eines Pfandrechts ob der EZ * KG *, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 13. Jänner 2021, AZ 7 R 280/20d, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 23. Oktober 2020, TZ 2811/2020, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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