OGH 5 Ob 227/20y
Worum es ging: Brauche ich einen Anwalt, wenn mein Rekurs zurückgewiesen wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wird Ihr Rekurs vom Rekursgericht zurückgewiesen, gilt Ihr weiteres Rechtsmittel dagegen ebenfalls als Revisionsrekurs. Dafür müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Auch ein Beschluss, mit dem Ihr Antrag oder Rechtsmittel nur aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde, kann im Verfahren außer Streitsachen weiter bekämpft werden. Anders als im streitigen Verfahren geht das aber nur, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären ist.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Feldbach, 13.08.2020
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht, 28.10.2020, 4 R 179/20b
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
07.06.2021
Geschäftszahl
5Ob227/20y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. I***** K*****, 2. R***** eGen, *****, beide vertreten durch Mag. Valentina Herk, öffentliche Notarin in Fehring, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts und eines Pfandrechts in der EZ ***** KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 28. Oktober 2020, AZ 4 R 179/20b, mit dem der Rekurs des Antragstellers und der R***** eGen, *****, vertreten durch Mag. Valentina Herk, öffentliche Notarin in Fehring, gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Feldbach vom 13. August 2020, TZ 5699/2020, zurückgewiesen wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 126 Abs 2 GBG iVm § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.
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