OGH 5 Ob 183/21d
Worum es ging: Kann ich mich gegen einen Verbesserungsauftrag des Gerichts wehren?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Fordert Sie das Gericht auf, einen Schriftsatz zu verbessern, können Sie diesen Auftrag nicht mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Erst wenn Ihr Schriftsatz wegen der unterbliebenen Verbesserung zurückgewiesen wird, sind Ihre Interessen berührt und Sie können dagegen vorgehen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Wels, 06.07.2021, 26 Cg 11/21b-13
- Oberlandesgericht Linz als Rekursgericht, 26.08.2021, 2 R 110/21s-18
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.10.2021
Geschäftszahl
5Ob183/21d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei b***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Perner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei H***** *****, vertreten durch Mag. Bertram Fischer, Rechtsanwalt in Mondsee, wegen 21.115,74 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 26. August 2021, GZ 2 R 110/21s-18, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Wels vom 6. Juli 2021, GZ 26 Cg 11/21b-13, aufgehoben und diesem die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens aufgetragen wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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