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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.10.2021 · Fall aus Oberösterreich

OGH 5 Ob 183/21d

Worum es ging: Kann ich mich gegen einen Verbesserungsauftrag des Gerichts wehren?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Fordert Sie das Gericht auf, einen Schriftsatz zu verbessern, können Sie diesen Auftrag nicht mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Erst wenn Ihr Schriftsatz wegen der unterbliebenen Verbesserung zurückgewiesen wird, sind Ihre Interessen berührt und Sie können dagegen vorgehen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 40 ZPO § 528 ZPO § 84

Entscheidungstext

28 Absätze, 6.328 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2021

Geschäftszahl

5Ob183/21d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei b***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Perner, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei H***** *****, vertreten durch Mag. Bertram Fischer, Rechtsanwalt in Mondsee, wegen 21.115,74 EUR sA, über den Revisionsrekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Linz als Rekursgericht vom 26. August 2021, GZ 2 R 110/21s-18, mit dem der Beschluss des Landesgerichts Wels vom 6. Juli 2021, GZ 26 Cg 11/21b-13, aufgehoben und diesem die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens aufgetragen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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