ZPO § 40
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Nein. Kosten, die zu einem Verfahren gehören, werden nur in diesem Verfahren zugesprochen; eine eigene Klage darauf ist unzulässig. Daran ändert es nichts, wenn Sie den Betrag als Schadenersatz bezeichnen. Anders ist es nur, wenn sich der Kostenanspruch vom Hauptanspruch gelöst hat.
Nein. Der Ausspruch des Berufungsgerichts über den Wert des Streitgegenstands zählt nur für die Frage, ob ein weiteres Rechtsmittel zulässig ist. Für die Berechnung der Kosten bleibt der in der Klage angegebene Wert maßgeblich.
Arbeitet ein österreichischer Rechtsanwalt für einen ausländischen Unternehmer, fällt keine österreichische Umsatzsteuer an. Verzeichnet der Anwalt im Prozess dennoch kommentarlos zwanzig Prozent, ist damit im Zweifel nur die österreichische Umsatzsteuer gemeint. Ausländische Umsatzsteuer wird nur zugesprochen, wenn ihre Höhe behauptet und bescheinigt wird.
Ein Schriftsatz, der weder gesetzlich vorgesehen noch vom Gericht aufgetragen war, wird nur nach dem niedrigeren Tarif abgegolten. Er wird also nicht wie ein vom Gericht angeordneter Schriftsatz honoriert.